Lohnrelevante Leistungsbeurteilung für das Personal von Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat eine Verordnung über die Beschleunigung und die Verzögerung des Stufenaufstiegs bei den Löhnen des Staatspersonals genehmigt.
Mit der neuen Verordnung über die Beschleunigung und die Verzögerung des Stufenaufstiegs bei den Löhnen des Staatspersonals hat der Kanton Basel-Stadt als Arbeitgeber ein Instrument, bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit dauerhaft ausgezeichneten oder aber mit dauerhaft ungenügenden Leistungen vom jährlichen automatischen Stufenaufstieg abzuweichen. Voraussetzung zur Abweichung vom automatischen Stufenaufstieg sind regelmässig durchgeführte und schriftlich belegte Leistungsbeurteilungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Beschleunigt wird der automatische Stufenaufstieg, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft ausgezeichnete Leistungen erbringen. Umgekehrt wird der automatische Stufenaufstieg verzögert, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft ungenügende Leistungen erbringen, wobei die Stufenverzögerung den Betroffenen vorzeitig angekündigt und ihnen die Möglichkeit zur Leistungsverbesserung eingeräumt werden muss.
Mit dieser neuen Verordnung konkretisiert der Regierungsrat die lohnrelevante Leistungsbeurteilung, welche ihre Rechtsgrundlage in § 10 des Lohngesetzes hat.