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Neue Basler Spitalverträge genehmigt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Basler Spitalverträge für die Jahre 2001 und folgende sind unter Dach: Der Regierungsrat genehmigte die neu geltenden Verträge zwischen den staatlichen und nicht-staatlichen Spitälern einerseits und dem Verband Krankenversicherer beider Basel andererseits. Dies im stationären Bereich im teilstationären Bereich (Tageschirurgie) und in der ambulanten Spitalversorgung. Die Gesamtkosten der Krankenversicherer werden nach wie vor durch ein in der Höhe unverändertes "Globalbudget" begrenzt.

Der Regierungsrat hat die Spitalverträge für die Jahre 2001 - 2003 genehmigt. Die Verträge zwischen den staatlichen sowie den nicht-staatlichen Spitälern und dem Verband Krankenversicherer beider Basel (VKBB) regeln die Entschädigung, die die Krankenversicherer an die Spitäler für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt bezahlen müssen. Gemäss Krankenversicherungsgesetz haben die Krankenversicherungen maximal fünfzig Prozent der Betriebskosten zu übernehmen; dabei werden die Kosten für Investitionen sowie Lehre und Forschung ausgeklammert. Der Vertrag im spitalambulanten Bereich regelt auch die Leistungsabgeltung für nicht im Kanton wohnende Patientinnen und Patienten.

Mit der vor drei Jahren neu eingeführten globalen Limitierung der Gesamtausgaben der Versicherer für den stationären und teilstationären Vertragsbereich wurde neben der eigentlichen Preisfestsetzung auch das Mengenelement mit in die Betrachtungen einbezogen. Der neue Basler Spitalvertrag 2001 - 2003 hält an diesem Instrument fest. Der "Globalbudgetmechanismus" wurde in den beiden letzten Jahren im Einvernehmen mit den Tarifpartnern auf den teilstationären Leistungsbereich ausgeweitet und verfeinert. Auf dieser Basis haben die Vertragspartner für das Jahr 2001 im stationären und teilstationären Bereich nun eine globale Limitierung der Gesamtausgaben der Krankenversicherer in unveränderter Höhe von 148 Millionen Franken vereinbart.

Seit zwei Jahren laufen die Arbeiten zur Einführung eines neu erarbeiteten Spitaltaxmodells für den stationären Vertragsbereich. Im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Basler Spitalvertrag konnten diese Arbeiten nun erfolgreich abgeschlossen werden. Sowohl der Verband Krankenversicherer beider Basel als auch die Vertragsspitäler versprechen sich vom neuen Tarifmodell ein kosten- und damit auch leistungsgerechteres Abgeltungssystem, das auch Differenzierungen unter den verschiedenen Vertragsspitälern zulässt, gleichzeitig den administrativen Aufwand für die Tarifpartner aber nicht unnötig erhöht. Ein in den letzten Jahren sukzessive aufgebautes Vertrags-Reporting wird die Basis bilden, um das Tarifmodell während der dreijährigen Vertragsperiode auch eingehend analysieren zu können.

Beim Tarifvertrag betreffend das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) wurde die bestehende Tarifregelung unverändert für zwei weitere Jahre erneuert. Der Tarifvertrag beinhaltet somit ebenfalls keine Tariferhöhung, obwohl sich die Pflegetage in Folge kürzerer Aufenthaltsdauer wesentlich reduziert haben (mit geringerer Belastung für die Versicherer).

Bereits seit einiger Zeit wird auf gesamtschweizerischer Ebene an der Gesamtrevision des Arzttarifs sowie des Spitalleistungskataloges gearbeitet. Der Einführungszeitpunkt dieser neuen Tarifstruktur, die im ambulanten Leistungsbereich integral zur Anwendung kommen wird, musste bereits mehrmals verschoben werden. Aktuell ist davon auszugehen, dass der TarMed per 1.1.2002 eingeführt wird. In Kenntnis dieser Situation haben die Tarifpartner für den Basler Spitalvertrag (ambulanter Teil) beschlossen, am bestehenden Vertrag 2000 mehr oder weniger unverändert auch für das Jahr 2001 festzuhalten.

Parallel zur Vertragsgenehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt läuft zur Zeit noch das Ratifikationsverfahren gemäss Art. 46.2 KVG durch die einzelnen Krankenversicherer.

Das Sanitätsdepartement, das die Spitalvertrags-Verhandlungen leitete, wertet die Verhandlungsergebnisse aus gesundheitspolitischer Sicht als positiv. Trotz markant unterschiedlichen Interessen der Verhandlungspartner ist es wiederum gelungen, in einem konstruktiven Gesprächsklima eine tragfähige Gesamtlösung zu erarbeiten. Mit der Limitierung der Gesamtausgaben im stationären und teilstationären Bereich konnten die Belastungen der Versicherer im Bereich der Hospitalisationskosten erwiesenermassen stabilisiert werden. Die Prämiensteigerungen sind nicht auf diese Leistungsbereiche zurückzuführen. Umgekehrt garantiert das in Basel-Stadt etablierte "Globalbudget-System" den Versicherern eine Stabilisierung ihrer Belastungen auch für eine Vertragsfolgeperiode. Dies notabene in einer Situation, während der in den Spitälern ein zunehmender Kostendruck wahrnehmbar ist.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Carlo Conti Tel. 267 95 21 Vorsteher Sanitätsdepartement Urs Roth Tel. 267 95 47 Leiter Tarifwesen und Betriebswirtschaft Sanitätsdepartement