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Neue Bau- und Planungsverordnung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die neue Bau- und Planungsverordnung erlassen. Sie regelt den Vollzug des Bau- und Planungsgesetzes welches am 1. Januar 2001 in Kraft tritt. Die neue Verordnung ersetzt 14 Erlassen des geltenden Rechts.

Im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Bau- und Planungsgesetzes per Anfang 2001 wurde eine neue Ausführungsverordnung erlassen. Die Bau- und Planungsverordnung fasst das Ausführungsrecht zum Bau- und Planungsrecht grösstenteils in einem Erlass zusammen. Ersetzt werden können damit nicht weniger als 14 Verordnungen des geltenden Rechts; 7 Erlasse wurden bereits mit dem Gesetz aufgehoben. Übernommen wurde auch die Systematik des Gesetzes. Damit wird die Übersichtlichkeit des Bau- und Planungsrechts bedeutend verbessert und die Rechtsanwendung erleichtert.

Weitere Auskünfte

Dr. Bernhard Staehelin Tel. 267 91 65 Rechtsabteilung Baudepartement