Neue kantonale Maturitätsprüfungsverordnung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat verabschiedet die neue kantonale Maturitätsprüfungsverordnung. Sie ist der letzte Mosaikstein für die Anerkennung der Maturitätsausweise an den Basler Gymnasien gemäss neuem eidgenössischen Maturitätsanerkennungsreglement.
Im Jahr 1995 wurde das neue eidgenössische Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) verabschiedet. Gemäss MAR Art. 25 hat jeder Kanton innerhalb von acht Jahren den Nachweis zu erbringen, dass seine Maturitätszeugnisse den Bestimmungen des schweizerischen Reglements entsprechen. Das eidgenössische MAR erweitert den Bildungsbegriff der Hochschulreife um Schlüsselqualifikationen, legt weitgehend den Grundlagen-, Schwerpunkt- und Ergänzungsfächerkatalog fest und verschärft die Bestimmungen für das Bestehen der Maturität, indem ungenügende Noten doppelt kompensiert werden müssen.
Der Regierungsrat hat nun die von der kantonalen Maturitätskommission vorgelegte Maturitätsprüfungsverordnung genehmigt. Diese regelt die Durchführung der Maturitätsprüfungen und die entsprechenden Zuständigkeiten, sofern das MAR und der kantonale Bildungsplan nicht bereits darüber Auskunft geben.
Die Maturitätsprüfungsverordnung ist nebst Bildungsplan und lokalen Lehrplänen Voraussetzung für das Anerkennungsgesuch an die Schweizerische Maturitätskommission, das der Kanton Basel-Stadt nun einreichen kann.
Die Maturitätsprüfungsverordnung wird rückwirkend auf den Beginn des Schuljahres 1999/2000 wirksam.