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Neue Verordnung regelt die Zuteilung von Standplätzen an Messen und Märkten

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Standplätze auf den Basler Märkten können längerfristig vergeben werden. Bei Messen wird auf Dauerbewilligungen verzichtet und teilweise das Rotationsprinzip eingeführt. Dies beschloss der Regierungsrat mit einer neuen Verordnung welche die Zuteilung von Standplätzen an Messen und Märkten regelt.

Die befristete Dauerbewilligung für einen Standplatz (Stammbeschickung) ist für Basel kein Novum. Sie wird mit der neuen Verordnung aber rechtlich verankert. Dies gilt vorerst nur für Märkte. Für Messen kann diese Bewilligungsart erst vorgesehen werden, wenn dafür längerfristig ausreichend feste Flächen zur Verfügung stehen. Dies ist heute – namentlich für die Herbstmesse – nicht der Fall.

Für die Zuteilung der Standplätze an Messen werden in der neuen Verordnung drei Kriterien entscheidend sein: das Rotationsprinzip, die Attraktivität des Angebotes und die Einhaltung des Gegenrechts. Letzteres soll der Tatsache Rechnung tragen, dass Basler Betriebe grosse Schwierigkeiten haben, an Grossveranstaltungen in anderen Kantonen einen Standplatz zu erhalten. Ausdrücklich nicht als Kriterium definiert wurden Wohnsitz und Steuerort der Gesuchstellerin bzw. des Gesuchstellers.

Geregelt werden in der Verordnung auch die Sicherheitsanfordernisse an die Betreiberschaft von Fahrgeschäften und fliegenden Bauten. Diese müssen Sicherheitsnachweise erbringen und eine genügende Haftpflichtversicherung abschliessen. Schliesslich wird die Praxis beibehalten, die Standgebühren im Voraus einzuziehen. Eine andere Lösung würde zu grossen administrativen Umtrieben führen, besonders, da nicht alle Betreiberinnen und Betreiber über einen festen Wohnsitz verfügen.

Die Verordnung wird sofort wirksam.

Weitere Auskünfte

Stephan Bläsi Tel. 267 70 03 Chef Rechtsabteilung Polizei- und Militärdepartement