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Neues Interkantonales Schulabkommen im Gesundheitswesen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat das von der Sanitätsdirektorenkonferenz Nordwestschweiz vorgelegte neue Regionale Schulabkommen im Gesundheitswesen genehmigt. Diese Neuregelung tritt anstelle der bisherigen bilateralen Verträge und intensiviert die Zusammenarbeit in diesem wichtigen Bereich der nichtärztlichen Berufe des Gesundheitswesens. Mit der gleichzeitigen Neufestsetzung der Beitragssätze wird auch eine ausgewogenere Verteilung der Kosten unter den Kantonen angestrebt.

Seit 1990 bestehen zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Aargau, Bern und Solothurn sowie seit 1993 zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft bilaterale Vereinbarungen betreffend Finanzierung der Aus- und Weiterbildungen für nichtärztliche Berufe des Gesundheitswesens. Diese bilateralen Verträge basieren auf den "Richtlinien der Kantone der Nordwestschweiz über die Zusammenarbeit im Spital- und Spitalschulbereich sowie die Abgeltung von Leistungen" aus dem Jahre 1987.

Die Konferenz der Sanitätsdirektorinnen und Sanitätsdirektoren der Nordwestschweiz (SDK NWCH) hat in den letzten Monaten Gespräche über eine Erneuerung dieser Abkommen geführt und beschlossen, die bisherigen bilateralen Verträge durch ein gemeinsames, multilaterales Schulabkommen zu ersetzen, in das auch der Kanton Luzern integriert ist. Neben der Intensivierung der Zusammenarbeit wird mit dem neuen Abkommen auch eine ausgewogenere Verteilung der Kosten unter den Kantonen angestrebt. An der Frühjahrs-Sitzung der SDK NWCH ist das neue regionale Schulabkommen im Gesundheitswesen zuhanden der kantonalen Regierungen verabschiedet worden. Bis Ende Jahr soll es von den einzelnen Kantonen genehmigt werden.

Das Abkommen tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft, sobald mindestens fünf Kantone den Beitritt erklärt haben. Durch die in diesem Schulabkommen enthaltenen Beitragssätze werden für Kantone mit einem grösseren Ausbildungsangebot Mehreinnahmen resultieren. Für Basel-Stadt sind dies netto rund 700'000 Franken. In Kantonen mit geringeren Schulangeboten werden Mehrkosten anfallen.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat an seiner Sitzung vom 16. Mai 2000 das neue Regionale Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für nichtärztliche Berufe des Gesundheitswesens genehmigt.

Weitere Auskünfte

Thomas Bein Tel. 265 22 13 Leiter Berufsschulen im Gesundheitswesen Sanitätsdepartement Urs Roth Tel. 267 95 47 Leiter Tarifwesen und Betriebswirtschaft Sanitätsdepartement