Personalgesetz tritt am 1. Juli 2000 in Kraft
MedienmitteilungRegierungsrat
Das neue Personalgesetz tritt am 1. Juli 2000 in Kraft. Gleichzeitig werden die entsprechenden Verordnungen und Reglemente geändert bzw. aufgehoben.
Das Personalgesetz tritt per 1. Juli 2000 in Wirksamkeit. Auf diesen Termin hat der Regierungsrat auch die damit zusammenhängenden Änderungen und -aufhebungen zahlreicher Erlasse (Verordnungen, Ordnungen, Reglemente etc.) beschlossen. (Vgl. dazu Kantonsblatt vom .......)
Weitere Auskünfte
François Hänggi Tel. 267 99 43 Interimistischer Leiter Zentraler Personaldienst
Bernhard Fischer Tel. 267 66 10 Projektleiter Personalgesetz Zentraler Personaldienst