Regierungsrat bereit zur Prüfung von bedarfsabhängigen Kinderleistungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Motionsbeantwortung Doris Gysin SP -- Der Regierungsrat beurteilt in einer ersten Stellungnahme zu einem parlamentarischen Vorstoss betreffend die Kinderzulagen eine generelle Erhöhung der heutigen Leistungen kritisch. Er erklärt sich aber bereit die Einführung eines Modells zur Ausrichtung von bedarfsabhängigen Kinderleistungen zu prüfen.
Eine im letzten Herbst eingereichte Motion verlangt die substanzielle Erhöhung der heute monatlich 150 Franken betragenden kantonalen Kinderzulagen und deren Ausrichtung für alle Kinder. Diese kantonalen Mehrleistungen, welche neu auch für die Kinder von Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen zu zahlen wären, sollen im Sinn einer kantonalen Übergangslösung erbracht werden, bis vom Bund die Kinderrente eingeführt wird.
In seiner ersten Stellungnahme verweist der Regierungsrat darauf, dass die erhöhten Kinderzulagen alle gleich begünstigen würden, ohne auf den eigentlichen Bedarf Rücksicht zu nehmen. Der häufig nicht mit dem Wohnort identische Arbeitsort würde zudem Begünstigte schaffen, welche wohl über den mit dem parlamentarischen Vorstoss avisierten Kreis hinausgingen. Die Berücksichtigung der Kinder von Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen ist nach Ansicht des Regierungsrates mit sehr komplexen Problemen wie Finanzierung und Anspruchsberechtigung verbunden. Nach seiner Meinung wird der Wirtschaftsstandort Basel durch die Erhöhung der Kinderzulagen belastet.
Der Regierungsrat bringt dem parlamentarischen Vorstoss grundsätzlich Verständnis entgegen, denn er verkennt nicht, dass es Personenkreise gibt, welche die finanziellen Belastungen des Kinderhabens nicht oder nur sehr mühsam tragen können. Er ist deshalb bereit, die Einführung von bedarfsabhängigen, ergänzenden Kinderleistungen zu prüfen, welche jedoch nicht durch Arbeitgeberbeiträge, sondern aus allgemeinen Steuermitteln finanziert würden.
Der Regierungsrat will in der Ausgestaltung der ergänzenden Kinderleistungen die heute funktionierende Koordination mit den Entwicklungen auf Bundesebene und mit dem Kanton Basel-Landschaft weiterhin sicherstellen können und auch die spezifischen Bedürfnisse des Stadtkantons und der Sozial- und Wirtschaftsregion Nordwestschweiz berücksichtigen. Aus diesem Grund beantragt er dem Grossen Rat, die Motion als Anzug zu überweisen.