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Regierungsrat bereit zur Prüfung von bedarfsabhängigen Mutterschaftsleistungen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Motionsbeantwortung Silvia Schenker SP -- In einer ersten Stellungnahme zu einem parlamentarischen Vorstoss erklärt sich der Regierungsrat bereit auf kantonaler Ebene ein Modell zur Ausrichtung bedarfsabhängiger Mutterschaftsleistungen zu prüfen. Hingegen äussert er sich kritisch hinsichtlich der Einführung einer kantonalen Mutterschaftsversicherung im Kanton Basel-Stadt.

Mit einer Motion, welche nach der Ablehnung der eidgenössischen Mutterschaftsversicherung letzten Sommer eingereicht wurde, wird die Einführung einer kantonalen Mutterschaftsversicherung verlangt. Diese soll im Sinn einer kantonalen Übergangslösung bis zur Einführung einer gesamtschweizerischen Lösung Geltung haben.

In seiner ersten Stellungnahme hält der Regierungsrat fest, dass er dem Anliegen der Motionärin viel Verständnis entgegenbringt. Die Einrichtung einer Mutterschaftsversicherung sei aus sozial-, familien- und gleichstellungspolitischen Überlegungen ein zentrales Anliegen. Er verweist auf die aktuelle Diskussion auf Bundesebene. Der Bundesrat hatte am 20. September 1999 in seiner Antwort auf verschiedene Vorstösse erklärt, dass er nach wie vor am Ziel festhalte, die geltende - sozialpolitisch ungenügende - Regelung des Erwerbsausfalls bei Mutterschaft auf Gesetzesebene zu korrigieren.

Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass das Thema Mutterschaftsversicherung kurz- bis mittelfristig auf Bundesebene zu regeln ist. Deshalb müsse der Druck auf den Bund bestehen bleiben. Dieser Druck würde entfallen, wenn jetzt kantonale Lösungen entstehen, welche zudem ein unübersichtliches und unterschiedliches Flickwerk schaffen würden. Einer kantonalen Mutterschaftsversicherung im Sinne einer Erwerbsausfallversicherung steht der Regierungsrat deshalb kritisch gegenüber. Er verweist in seiner Stellungnahme zudem auf Auswirkungen einer kantonalen Einzellösung auf den Wirtschaftsstandort Basel und auf offene Fragen im Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU.

Der Regierungsrat ist hingegen bereit, als kantonale Übergangslösung ein Modell zur Ausrichtung bedarfsabhängiger Mutterschaftsleistungen zu prüfen. Mit diesen könnten Familien und Frauen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gezielt entlastet werden. Damit die Koordination mit den Entwicklungen auf Bundesebene und mit den Nachbarkantonen gewährleistet werden kann, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Motion als Anzug zu überweisen.

Weitere Auskünfte

Michelle Salathé Tel. 267 86 26 Amt für Sozialbeiträge Wirtschafts- und Sozialdepartement