Regierungsrat lehnt "Entlassungssteuer-Initiative" ab
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat lehnt die Initiative für ein Gesetz über die Besteuerung von Unternehmen welche ihren Personalbestand im Kanton Basel-Stadt reduzieren ab. Er beantragt dem Grossen Rat diese sogenannte "Entlassungssteuer-Initiative" dem Souverän ohne Gegenvorschlag direkt zur Abstimmung zu unterbreiten.
Die "Entlassungssteuer-Initiative" will Unternehmen, welche Personal abbauen, eine Abgabe von 25% der abgebauten Lohnsumme auferlegen. Diese Abgabe soll aber 10% des im Mittel der vergangenen 5 Jahre erzielten Reingewinns nicht übersteigen. Neu gegründete Unternehmen sollen der Steuer erst im vierten Jahr nach der Gründung erstmals unterstellt werden.
Die Initiative ist ein untaugliches Mittel, den Erhalt von Arbeitsplätzen zu fördern oder zu sichern. Es wird ausser Acht gelassen, dass die Überwindung veralteter wirtschaftlicher Strukturen häufig die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsstellen erst ermöglicht. Die Entlassungssteuer enthält zahlreiche schwerwiegende Mängel. Sie wirkt kontraproduktiv. Sie birgt die Gefahr eines Attraktivitätsverlustes des Standortes in sich. Sie greift erheblich ins Marktgeschehen und damit in die Wirtschaftsfreiheit ein und erschwert notwendige Restrukturierungen. Sie widerspricht zudem dem Gebot, ausserfiskalische Zielsetzungen im Bereiche der Steuern tunlichst zu vermeiden.
Der Regierungsrat lehnt daher die Initiative ab. Er beantragt dem Grossen Rat, diese sogenannte "Entlassungssteuer-Initiative" dem Souverän ohne Gegenvorschlag direkt zur Abstimmung zu unterbreiten.