Revidierte Amtsordnung der Staatsanwaltschaft
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Amtsordnung der Staatsanwaltschaft wird revidiert. Gründe dafür sind unter anderem das neue Personalgesetz sowie die Reorganisation der allgemeinen Abteilung der Staatsanwaltschaft.
Der Regierungsrat hat den Entwurf einer revidierten Amtsordnung der Staatsanwaltschaft genehmigt. Sie wird auf den 1. Juli 2000 wirksam.
Die Amtsordnung wurde unter anderem wegen der Reorganisation der allgemeinen Abteilung der Staatsanwaltschaft revidiert. Mit der neuen Struktur werden die Arbeitsabläufe verbessert und die Zusammenarbeit innerhalb der Abteilung vereinfacht. Konkret wird die Hierarchie verflacht, indem anstelle der bisherigen Gruppenstruktur ein fachspezifisches Dezernatssystem eingeführt. Die Dezernatsleitung hat keine Führungs- sondern Beratungs- und Koordinationsaufgaben. Die Fallzuteilung in der Allgemeinen Abteilung erfolgt durch die Abteilungsleiterin/den Abteilungsleiter, die/der durch einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin (Staatsanwalt/Staatsanwältin mit besonderen Aufgaben) unterstützt wird.
Die Reorganisation bei der Allgemeinen Abteilung der Staatsanwaltschaft basiert auf einer Strukturanalyse, die durch einen externen Experten durchgeführt wurde.
Ein weiterer Grund die Revision der Amtsordnung der Staatsanwaltschaft ist das neue Personalgesetz, welches nicht mehr von Beamten und Angestellten, sondern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spricht. Die Amtsordnung musste entsprechend angepasst werden.