Revision der Arbeitslosenversicherung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der vom Bundesrat vorgelegte Revisionsentwurf des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wird vom Regierungsrat als Zwischenlösung mehrheitlich gutgeheissen. Abgelehnt wird eine permanente Kostenbeteiligung der Kantone.
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auf das Jahr 2003 sollen der Arbeitslosenversicherung langfristig eine ausgeglichene Rechnung ermöglichen und das Gesetz verständlicher machen.
Der Regierungsrat stimmt in seiner Stellungnahme diesem Bestreben zu.
Das Gesetz ist tatsächlich lesbarer geworden. Vermisst wird eine Weiterentwicklung des bisherigen Gesetzes. Der Regierungsrat erwartet vom Bund, dass wichtige Themen der Arbeitslosenversicherung einer breiten Diskussion unterworfen werden. Gefunden werden müssen etwa neue Ansätze für eine nachhaltige Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Die Koordination zwischen den Sozialversicherungen muss dringend verbessert werden. Es darf keine Menschen mehr geben, die durch die Maschen unseres sozialen Netzes fallen oder zwischen Sozialversicherungen hin und her geschoben werden.
Der Regierungsrat lehnt das Begehren des Bundesrates entschieden ab, von den Kantonen jährliche Beiträge im Umfang von ca. 100 Millionen Franken zu verlangen. Dies widerspricht dem neuen Finanzausgleich. Eine Kostenbeteiligung der Kantone in Krisenzeiten wird akzeptiert.
Um eine ausgeglichene Rechnung zu erhalten, sind auch Leistungseinschränkungen erforderlich, indem für das Bezugsrecht die nötige Beitragszeit von 6 auf 12 Monate erhöht wird und die maximale Bezugsdauer für Personen unter 55 Jahren von 24 auf 18 Monate gekürzt wird. Der Regierungsrat nimmt diese Einschränkungen angesichts der jetzt guten Verfassung des Arbeitsmarktes in Kauf. Er erwartet bei erhöhter Arbeitslosigkeit aber wieder eine Verbesserung der Versicherungsleistung.