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Schiessplatz Allschwilerweiher - Sanierungsvorschlag abgelehnt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat entschieden die Sanierung des Schiessplatzes Allschwilerweiher nicht vorzunehmen.

Aufgrund eines Bundesgericht-Entscheides muss der Regierungsrat die Schiessanlage Allschwilerweiher bis 1. April 2002 lärmschutzmässig sanieren, sofern dort nicht nur das Obligatorische geschossen, sondern die Anlage weiterhin Sportschützen zur Verfügung gestellt werden soll.

Der Regierungsrat hat bei seinem Entscheid erwogen, dass unter Berücksichtigung der im Investitionsplan zur Verfügung stehenden Mittel eine Investition von rund 5,2 Millionen Franken für das Sportschiessen nicht in Frage kommen kann. Angesichts des aktuellen Standes der Armeereform ist sodann heute offen, wie sich das Obligatorische künftig gestalten bzw., ob es aufrechterhalten wird. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Sportschützen ihren Sport in anderen Schiessständen werden ausüben können.

Weitere Auskünfte

Dr. Ralph Lewin Tel. 267 85 40 Regierungsrat Vorsteher des Wirtschafts- und Sozialdepartement