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Sponsoring für die Strassenraumgestaltung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Massnahme aus dem Aktionsprogramm Stadtentwicklung Basel (APS) -- Der Regierungsrat hat die Voraussetzungen und die Form für Sponsoring von Anwohnerinnen und Anwohnern an der Strassenraumgestaltung festgelegt. Er begrüsst die allfällige Initiative von privater Seite wenn die Beiträge im Allgemeininteresse für die Strassenraumgestaltung einer bestimmten Strasse eingesetzt werden.

Der Regierungsrat begrüsst die finanzielle Beteiligung von Privaten an Strassenraumgestaltungen, wenn die Aufwertungsmassnahmen im Allgemeininteresse einer konkreten Aufwertung der Wohnqualität stehen und sich mit den sonstigen Umwelterfordernissen wie Lärm-, Natur- und Gewässerschutz vereinbaren lassen. Zudem darf die Erschliessungsfunktion der betroffenen Strasse hinsichtlich anderer Gevierte nicht unverhältnismässig eingeschränkt werden.

Die Modalitäten und Rahmenbedingungen des Sponsorings (Umfang, Zeitpunkt, Betreuung, Unterhalt, Wartung, Eigentumsverhältnisse, nachträgliche Entfernung etc.) werden zwischen den Sponsorinnen bzw. Sponsoren und der zuständigen Behörde ausgehandelt und vertraglich vereinbart. Das gesetzliche Einspracherecht gegen ein Vorhaben bleibt gewährleistet.

Aufgrund der Verwendung der Sponsoring-Gelder für öffentliche Zwecke sind die freiwilligen Beiträge an die Strassenraumgestaltung für die Steuer vom Einkommen abziehbar.

Kontaktperson für finanzielle Beiträge an Strassenraumgestaltungsprojekte: Martina Münch, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement Tel. 267 67 72.

Weitere Auskünfte

Martina Münch Tel. 267 67 72 Hochbau- und Planungsamt Leiterin Stadtgestaltung öffentl. Raum Baudepartement