Subventionen für die Stiftung für Sucht- und Jugendprobleme
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Stiftung für Sucht- und Jugendprobleme (SSJ) kann für die Jahre 2001 und 2002 mit kantonalen Subventionen rechnen. Der Regierungsrat hat einen Kreditantrag von jährlich 250'000 Franken zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.
Das heutige Angebot des Tageshauses für Obdachlose und Bedürftige an der Wallstrasse 16 soll für zwei Jahre mit kantonalen Mitteln unterstützt werden. Der Regierungsrat hat einen Kreditantrag zuhanden des Grossen Rates verabschiedet, der Subventionen für die Jahre 2001 und 2002 vorsieht. Die Mittel in der Höhe von 250'000 Franken sollen an die Stiftung für Sucht- und Jugendprobleme (SSJ) als Trägerin des Tageshauses ausgerichtet werden.
Mit dem Subventionsantrag an den Grossen Rat beantragt der Regierungsrat gleichzeitig, den parlamentarischen Vorstoss von Marc Flückiger (SP) als erledigt abzuschreiben, da dessen Anliegen erfüllt würden.
Die SSJ bezweckt, drogenabhängigen und drogengefährdeten Menschen Überlebenshilfen und Therapie-Angebote zur Verfügung zu stellen. Sie ist seit 1999 Trägerin des Tageshauses für Obdachlose und Bedürftige an der Wallstrasse 16, das seinen Betrieb im Jahre 1993 aufnahm.
Das Tageshaus leistet einen wichtigen Beitrag im Bereich ‘Überlebenshilfe’ indem es in erster Linie randständigen Menschen die Möglichkeit bietet, zur Ruhe zu kommen und soziale Kontakte zu pflegen. Es besteht weiter die Möglichkeit zu duschen oder Kleider zu waschen. Heute sind rund 80% der Besucherinnen und Besucher Suchtkranke. Im Tageshaus gilt jedoch ausdrücklich Alkohol- und Drogenverbot. Die Hauptaufgabe der Betreuerinnen und Betreuer besteht nebst der Aufsicht in der Motivationsarbeit. So sollen die Besucherinnen und Besucher mit dem Fernziel der Überwindung ihrer Suchtabhängigkeit motiviert werden, eine Drogenberatung aufzusuchen, oder weitere Angebote in der Suchthilfe zu nutzen.