Tarifierung der ärztlichen Komplementärmedizin genehmigt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat den Tarif für die Komplementärmedizin genehmigt. Dieser war zwischen dem Kantonalverband der baselstädtischen Krankenversicherer und der Medizinischen Gesellschaft ausgehandelt worden.
Der Nachtrag zum geltenden Tarif- und Kollektivvertrag beinhaltet die Tarifierung von sechs komplementärmedizinischen Verfahren: Antroposophische und chinesische Medizin, Neuraltherapie, Akupunktur, Phytotherapie und Homöopathie. Diese Leistungen sind seit 1. Juli 1999 als Pflichtleistungen der Krankenversicherung anerkannt und können somit zu Lasten der Grundversicherung abgerechnet werden. Der Regierungsrat hat den zwischen dem Kantonalverband der baselstädtischen Krankenversicherer und der Medizinischen Gesellschaft ausgehandelten Nachtrag genehmigt. Er tritt rückwirkend auf 1. Juli 1999 in Kraft.