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Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes teilweise gutgeheissen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Vernehmlassungsantwort -- Der Regierungsrat begrüsst in der Vernehmlassung zur Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes die vorgeschlagene Aufhebung des Kontrahierungszwanges im ambulanten Bereich.

Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat gemäss parlamentarischem Auftrag eine Vorlage zur Aufhebung des Kontrahierungszwanges in der sozialen Krankenversicherung ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt.

Mit der vom Regierungsrat gutgeheissenen Aufhebung des Kontrahierungszwanges würde der bisherige Automatismus unterbrochen, wonach mit der Praxisbewilligung für die ärztliche oder therapeutische Tätigkeit auch die Abrechnung zulasten der sozialen Krankenversicherung verbunden ist. Neu wären Krankenversicherer einerseits und Leistungserbringer andererseits frei in der Wahl ihrer Vertragspartner. Dies würde die Stellung der Krankenversicherer insbesondere gegenüber wenig kostenbewussten Ärztinnen und Ärzten entscheidend stärken.

Der Regierungsrat erachtet diese Änderung als einen Schritt mit beträchtlichem kostendämpfenden Potenzial. Die befürwortende Haltung ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass mit Inkrafttreten der bilateralen Verträge zahlreiche zusätzliche Medizinerinnen und Mediziner die Voraussetzungen für die Praxisbewilligung in der Schweiz erfüllen. Damit verbunden ist die Gefahr einer zusätzlichen unnötigen Ausweitung des Leistungsangebotes und der Überwälzung der entsprechenden Kosten auf die Versicherten.

Entgegen dem vorgelegten Gesetzesentwurf lehnt der baselstädtische Regierungsrat eidgenössische Wirtschaftlichkeits- und Qualitätskriterien ab. Vielmehr soll die Auswahl nach diesen Kriterien tatsächlich den Vertragspartnern überlassen werden. Die Kompetenz für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung muss andererseits bei den Kantonen belassen werden.

Weitere Auskünfte

Martin Birrer Tel. 267 84 90 Stv. Leiter Amt für Sozialbeiträge Wirtschafts- und Sozialdepartement