Termingerechte Umsetzung der flankierenden Massnahmen
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung des Wirtschafts- und Sozialdepartements Basel-Stadt -- Am Montag dieser Woche haben sich die Vertretungen des Regierungsrates und des Basler Gewerkschaftsbundes gegenseitig über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen in Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit und über die Verhandlungen zum Gesamtarbeitsvertrag im Baugewerbe informiert. Dies geschah im Rahmen der regelmässigen Treffen zwischen der Regierungsrätlichen Delegation für Wirtschaftsfragen und dem Gewerkschaftsbund.
Wichtigstes Traktandum des Gesprächs, welches informativen Charakter hatte, war die konkrete Umsetzung der flankierenden Massnahmen. Diese vom Bund erlassenen Massnahmen dienen der Missbrauchsbekämpfung und sollen sicherstellen, dass kein Sozial- und Lohndumping zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsteht. Zwar können gegenwärtig Fragen zur Ausgestaltung und zum Fahrplan noch nicht im Detail beantwortet werden. Die beiden Delegationen, Barbara Schneider und Ralph Lewin von Seiten des Regierungsrates, sowie die Herren Stark, Baerlocher und Scheidegger vom Basler Gewerkschaftsbund waren sich einig, dass die Umsetzungsarbeiten unverzüglich nach der Abstimmung vom 21. Mai 2000 an die Hand genommen werden sollen. Die erforderlichen Erlasse werden den Sozialpartnern rechtzeitig zur Vernehmlassung unterbreitet. Die im Rahmen der flankierenden Massnahmen vorgesehene tripartite Kommission, bestehend aus Vertretungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-organisationen sowie der Verwaltung muss so eingesetzt werden, dass sie Zeit hat, sich zu organisieren und die zu den Kontrollen notwendigen Arbeitsinstrumente vorzubereiten. Die Delegation des Regierungsrates hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie die flankierenden Massnahmen zügig und griffig umsetzen will.
Im Weiteren hat die regierungsrätliche Delegation mit grosser Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass sich bei den Verhandlungen zum Gesamtarbeitsvertrag im Baugewerbe eine Einigung abzeichnet.