Teuerungszulage für Beihilfe-Bezügerinnen und Bezüger
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen den Bezügerinnen und Bezügern kantonaler Beihilfen im kommenden Jahr eine Teuerungszulage auszubezahlen. Zudem werden die Vergütungen für Mietkosten erhöht.
Im Zusammenhang mit der Erhöhung der AHV/IV-Renten per 1. 1. 2001 hat der Regierungsrat verschiedene Leistungsverbesserungen beschlossen:
Zu Hause wohnende Bezügerinnen und Bezüger von kantonalen Beihilfen erhalten im 2. Quartal 2001 eine Teuerungszulage ausbezahlt: Waisen 150 Franken; Alleinstehende 250 Franken; Ehepaare 400 Franken. Mit dieser einmaligen Auszahlung werden die nicht bereits anderweitig abgedeckten Auswirkungen der Teuerung ausgeglichen.
Zudem hat der Regierungsrat beschlossen, die bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen massgebenden Obergrenzen für die Mietkosten (inkl. NK) per 1.1.2001 um jährlich je 1'200 auf 13’200 Franken für Alleinstehende und 15'000 Franken für Ehepaare anzuheben. Dies entspricht den Maximalbeträgen, wie sie der Bundesrat im September dieses Jahres festgelegt hatte. Mit dieser Erhöhung können die Auswirkungen der Teuerung auf Mietzinsen und Nebenkosten (Heizöl) weitgehend aufgefangen werden.
Der Regierungsrat hat das Wirtschafts- und Sozialdepartement ausserdem beauftragt, bis Ende April 2002 eine Vorlage zur Sicherung der kantonalen Beihilfen zu Handen des Grossen Rates auszuarbeiten.