Totalrevision der kantonalen Steuerverordnung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat eine totalrevidierte neue Steuerverordnung erlassen. Diese Verordnung enthält die nötigen Ausführungsbestimmungen zum neuen Steuergesetz.
Am 1. Januar 2001 tritt das totalrevidierte kantonale Steuergesetz in Kraft und wird erstmals für die Steuerperiode 2001 anwendbar. Die Totalrevision des Gesetzes bedingt auch eine vollständige Überarbeitung der Steuerverordnung.
Die nun vom Regierungsrat erlassene Verordnung enthält 151 Ausführungsvorschriften zu Themen, deren nähere Regelung der Gesetzgeber an den Regierungsrat delegiert hat. Sie konkretisiert auslegungsbedürftige Gesetzesbestimmungen und unbestimmte Begriffe und kodifiziert die Praxis der Steuerbehörden in bestimmten Fragen. Ausführlichere Bestimmungen enthält die Verordnung insbesondere zum Abzug der Berufsunkosten, zu den Einkünften aus beweglichem Privatvermögen, zum Abzug der Liegenschaftskosten, zur Bewertung des steuerbaren Vermögens, zur Steuerbefreiung von Personalvorsorgeeinrichtungen, zum Holding- und Domizilprivileg, zur Quellensteuer und zur Organisation der Steuerrekurskommission.
Die Verordnung, die zusammen mit dem neuen Steuergesetz am 1. Januar 2001 in Kraft tritt, bringt nur wenige inhaltliche Änderungen mit sich. Die meisten Neuerungen sind durch das Harmonisierungsrecht oder das kantonale Steuergesetz vorgegeben. Erwähnenswert sind etwa der Wegfall der Besteuerung von Alimentenabfindungen, die Milderung der Dumont-Praxis (Erst-Renovationskosten sind neu nur dann nicht abziehbar, wenn sich die übernommene Liegenschaft in einem vernachlässigten Zustand befindet), der Verzicht auf die Aktivierung von Steuervorauszahlungen bei der Vermögenssteuer oder die Erhöhung der Verzinsungslimite für Steuervorauszahlungen auf das 1,1-fache des geschuldeten Steuerbetrages.