Vernehmlassung zu Änderungen im Arzneimittelbereich
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat zu den vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) vorgeschlagenen Änderungen im Arzneimittelbereich Stellung genommen. Er stimmt den seit vergangenem Herbst überarbeiteten und präzisierten Vorschlägen mit wenigen Vorbehalten zu.
Die Regelungen betreffend Preisgestaltung im Arzneimittelbereich und die Abgeltung der fachlichen Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker wurden vom EDI bereits im vergangenen Herbst in Vernehmlassung gegeben. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat sich damals, gemeinsam mit zahlreichen weiteren Vernehmlassern, gegen die Einführung der neuen Regelungen ausgesprochen. Primär geschah dies, weil die zur Verfügung gestellten Informationen keine Gewähr für eine kostenneutrale Einführung boten.
Die inzwischen überarbeiteten und präzisierten Änderungsvorschläge in der eidgenössischen Krankenversicherungsverordnung und in der Krankenpflege-Leistungsverordnung lassen verschiedene Verbesserungen erwarten. Die bisher kartellistisch festgesetzten Handelsmargen werden durch weitgehend umsatzunabhängige Zuschläge auf die Fabrikabgabepreise ersetzt. Die Beratungsleistungen der Apotheker und Apothekerinnen, wie beispielsweise auch der Ersatz von Originalpräparaten durch Generika, sollen separat entschädigt werden. Auch werden die Medikamentenpreise, wenn die Änderungen per 1. 1. 2001 in Kraft treten, nicht mehr absolut, sondern nur noch als Höchstpreise festgesetzt. Aufgrund der verschiedenen Neuerungen ist eine Dämpfung des im Arzneimittelbereich besonders starken Kostenwachstums zu erwarten.