Vernehmlassung zum eidgenössischen Behindertengesetz
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat begrüsst in der Vernehmlassung zu einem eidgenössischen Behindertengesetz das Bestreben den in der neuen Bundesverfassung enthaltenen Gesetzgebungsauftrag zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten auf Bundesebene zu konkretisieren. Grundlegende Kritik dagegen bezüglich der Systematik und mehrerer inhaltlicher Punkte des Gesetzesentwurfes bringt er an.
Der Regierungsrat bringt in seiner Vernehmlassung seine grundsätzliche Zustimmung zu bundesrechtlichen Regelungen für die Förderung der Gleichstellung behinderter Menschen zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang verweist er insbesondere auch auf die baselstädtische Gesetzgebung, die im neuen Bau- und Planungsgesetz sowie im Entwurf eines Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs auf kantonaler Ebene ebenfalls Gleichstellungsmassnahmen für Behinderte vorsieht. Andererseits gibt es zahlreiche Kritikpunkte am Gesetzesentwurf des Bundes. Die Kritik betrifft v.a. den unübersichtlichen Aufbau des Gesetzes, die Frage von Kompetenzüberschreitungen gegenüber den Kantonen (v.a. im Baubereich) sowie die teilweise unklaren oder nicht zweckdienlichen Regelungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs.
Der Entwurf zu einem eidgenössischen Behindertengesetz stützt sich vor allem auf Art. 8 Abs. 4 der neuen Bundesverfassung, der einen für Bund und Kantone gleichermassen geltenden Gesetzgebungsauftrag zur Ergreifung von Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten enthält. Zudem ist er als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" gedacht. Der Gesetzesentwurf bezweckt nicht eine umfassende Gesetzgebung für den Behindertenbereich, sondern behandelt eine Auswahl verschiedener Themen, wie Bauvorschriften, öffentlichen Verkehr, öffentlich zugängliche Dienstleistungen, Bundespersonalrecht und Grundschulunterricht. Zudem sollen verschiedene andere Bundeserlasse, wie z.B. solche im Steuer- oder Fernmeldebereich geändert werden. Der Gesetzesentwurf enthält auch Konkretisierungen von Begriffen wie "Behinderung" oder "Benachteiligung".