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Vernehmlassung zum Kernenergiegesetz

Medienmitteilung

Regierungsrat

In der Stellungnahme zum Entwurf des Kernenergiegesetzes (KEG) an das Bundesamt für Energie spricht sich der Regierungsrat dagegen aus die Option der Kernenergie nach dem Prinzip der Kernspaltung offen zu halten. Er begrüsst das vorgeschlagene Wiederaufbereitungsverbot von Kernbrennstoff und das Rahmenbewilligungsverfahren mit der Möglichkeit des fakultativen Referendums.

Der Regierungsrat lehnt die Option der Kernenergie nach dem Prinzip der Kernspaltung ab. Offen lässt er eine spätere Nutzung, wenn auf Grund neuer technischer Erkenntnisse die heutigen Probleme gelöst werden können.

Der Regierungsrat setzt sich dafür ein, dass die Betriebsbewilligungen der bestehenden Kernkraftwerke im Masse der technischen Lebensdauer der Anlagen auf 40 Jahre begrenzt werden.

Angesicht der beträchtlichen Emissionen bei der Verarbeitung und den erheblichen Transportrisiken begrüsst der Regierungsrat das im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Wiederaufbereitungsverbot von Kernbrennstoff. Dem vorgeschlagenen Rahmenbewilligungsverfahren für Kernanlagen, das dem fakultativen Referendum unterliegt, schliesst er sich ebenfalls an.

Die Vernehmlassungsantwort zum KEG stützt sich in wesentlichen Punkten auf das (kantonale) Gesetz betreffend den Schutz der Bevölkerung vor Atomkraftwerken vom Dezember 1978.

Weitere Auskünfte

Martin Lüchinger Tel. 639 23 21 Amt für Umwelt und Energie/ Koordinationsstelle Umweltschutz Baudepartement