Vernehmlassungsverfahren zum Transplantationsgesetz: Vorbehalte der beiden Basler Regierungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft begrüssen grundsätzlich die Schaffung von rechtlichen Leitplanken für die Transplantation von Organen Geweben und Zellen. Gegen den vom Eidgenössischen Departement des Innern im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens vorgelegten Gesetzesentwurf bestehen aber grosse Vorbehalte. Die Regierungen der beiden Basler Kantone empfehlen deshalb eine gründliche Überarbeitung und Straffung des Erlasses.
Die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen sowie die Xenotransplantation sollen auf Bundesebene geregelt werden. Das Eidgenössische Departement des Innern hat den Kantonen im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft begrüssen grundsätzlich ein Transplantationsgesetz auf eidgenössischer Ebene und sprechen sich, gemäss dem ursprünglichen Verfassungsauftrag, für klare rechtliche Rahmenbedingungen der Transplantationsmedizin aus. Die gesetzliche Regelung sollte sich allerdings auf wichtige Themen beschränken wie eine gerechte Zuteilung der Organe und die Voraussetzung zur Organspende sowie die Xenotransplantation. Kein Verständnis haben die beiden Regierungen für den Vorschlag, die Beschaffung von Organen gleichsam zur Staatsaufgabe zu erklären; es darf nach Meinung der Basler Regierungen nicht sein, in einem höchstpersönlichen Entscheidungsbereich per Gesetz eine bestimmte Haltung zu deklarieren.
Die beiden Basler Regierungen erachten den vom Eidgenössischen Departement des Innern vorgelegten Entwurf als viel zu detailliert, überladen und zu wenig durchdacht. Der Gesetzesentwurf nehme kaum Bezug auf die gut eingespielte Praxis in den Kantonen; es bestehe keine Notwendigkeit, bereits bestehende und bewährte Abläufe und Zuständigkeiten neu zu regeln und durch eine bürokratische Organisation zu ersetzen. So sei die Schaffung einer nationalen Zuteilungsstelle für Organe nicht notwendig; gegenwärtig nimmt Swisstransplant diese Aufgabe wahr.
Nach Ansicht der beiden Regierungen macht es auch keinen Sinn, die klinischen Versuche im Bereich der Transplantationsmedizin isoliert im Detail zu regeln, wie dies der Gesetzesentwurf vorsieht. Wichtig ist eine klare Regelung für den Bereich der Xenotransplantation. Und noch wichtiger wäre endlich ein Bundesgesetz über biomedizinische Forschung generell.
Entschieden weisen die Regierungen der beiden Basler Kantone schliesslich das Ansinnen zurück, im Rahmen dieses Gesetzes für einen bestimmten medizinischen Bereich - nämlich die Transplantationsmedizin - dem Bund die Kompetenz zu einer Angebotssteuerung zu übertragen. Verantwortlich für das Gesundheitswesen sind gemäss Verfassung die Kantone. Zudem finden sich im Bericht zum Gesetzesentwurf unzutreffende Ausführungen über die Kosten der Herztransplantation in Basel. Dies lässt befürchten, dass eine Angebotssteuerung durch eine Bundesstelle nicht nach wirklich objektiven - in medizinischer und wirtschaftlicher Hinsicht - Kriterien erfolgen würde. Die Universitätskliniken Basel, mit ihrer langjährigen Erfahrung in der Transplantationsmedizin, und mit ihnen die Regierungen der beiden Basel werden sich jedoch gegen eine Konzentration der Spitzenmedizin zur Wehr setzen, die letztlich nichts anderes als Protektionismus für bestehende grosse Zentren südlich des Juras bedeutet und versucht, den Standort Basel zu schwächen.