Volkszählung 2000 gut vorbereitet
MedienmitteilungRegierungsrat
Im Jahre 2000 findet in der Schweiz eine Volkszählung statt. Stichtag ist der 5. Dezember. Mit der Durchführung der Volkszählung hat der Regierungsrat das Statistische Amt betraut als Kontrollorgan zur Einhaltung des Datenschutzes hat er die Datenschutzkommission Basel-Stadt eingesetzt.
Seit 1850 führt die Schweiz alle zehn Jahre eine Volkszählung durch. Stichtag für die nächste Volkszählung ist der 5. Dezember 2000. Der Regierungsrat hat mit deren Durchführung das Statistische Amt betraut, als Kontrollorgan zur Einhaltung des Datenschutzes wurde die Datenschutzkommission Basel-Stadt eingesetzt.
Im Gegensatz zu bisherigen Volkszählungen gelangen bei der kommenden Erhebung im Kanton Basel-Stadt wie in weiten Teilen der Schweiz keine Zählerinnen und Zähler mehr zum Einsatz. Die Erhebung wird erstmals postalisch durchgeführt. Dadurch verringert sich der Aufwand erheblich. Es entfällt allerdings die persönliche Hilfe beim Ausfüllen der Formulare durch das Zählpersonal. Den meisten Einwohnerinnen und Einwohnern dürfte dies kein Problem bereiten. Die Erhebungsunterlagen sind übersichtlich gestaltet. Die Angaben zu den demografischen Eckwerten wie Geburtsjahr, Geschlecht usw. sind gar vorgegeben und können nötigenfalls berichtigt werden.
Dennoch wird es Personen geben, denen das Ausfüllen des Fragebogens Schwierigkeiten bereitet und die im privaten Umfeld keine Unterstützung finden. Zusätzlich zur allgemeinen Information in den Medien und zu einer speziellen Volkszählungs-Zeitung an alle Haushaltungen wird daher im Kanton Basel-Stadt ein vielschichtiges Netz von Hilfeleistungen angeboten. So werden Fragen telefonisch auf einer sog. 0800er Gratis-Telefonnummer oder persönlich an einigen zentral gelegenen Auskunftsstellen beantwortet. Darüber hinaus wird bestimmten Bevölkerungsgruppen (Seniorinnen und Senioren sowie Ausländerinnen und Ausländer) über deren bestehende Organisationen, d.h. über vertraute Kanäle direkt Hilfe angeboten werden. Die Angaben von grösseren Haushaltungen wie Spitäler, Heime usw. werden vom Statistischen Amt in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Leitung direkt ermittelt.
Die Bedeutung der Volkszählung hat sich seit der erstmaligen Durchführung vor 150 Jahren stark verändert. Vom ursprünglichen Ziel, die Einwohnerzahl nach einigen Kriterien wie Geschlecht, Alter und Religionszugehörigkeit zu ermitteln, hat sich die Volkszählung zu einer vielschichtigen Strukturerhebung entwickelt. Sie ermittelt Strukturen, indem sie demografische, wirtschaftliche, soziale, räumliche und kulturelle Aspekte miteinander verknüpft und so Veränderungen umfassend aufzeigt. Damit übernimmt die Volkszählung einen aus anderen Quellen nicht erfüllbaren Informationsauftrag. Ihre Daten sind für die Planung z.B. die Stadtentwicklungsplanung von grösster Nützlichkeit und Wichtigkeit.
Um über die anstehende Volkszählung sowie über die Rolle und Bedeutung der Statistik zu orientieren, präsentiert das Bundesamt für Statistik im Rahmen der Orbit vom 26. - 29. September 2000 in Basel eine Ausstellung unter dem Titel "Zahlen erzählen". Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Musée d’Ethnographie in Neuchâtel konzipiert.
Gesetzliche Grundlage der Volkszählung ist neben dem Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 das Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung vom 26. Juni 1998 sowie die Verordnung über die eidgenössische Volkszählung 2000 vom 13. Januar 1999.