Vorerst kein kantonales Unterhaltungsgewerbegesetz
MedienmitteilungRegierungsrat
Anzugsbeantwortung Brigitte Glutz CVP -- Ein kantonales Unterhaltungsgewerbegesetz ist nach wie vor geplant es soll aber erst dann formuliert werden wenn die entsprechende Regelungen auf Bundesebene realisiert sind. Ein Unterhaltungsgewerbegesetz ist 1993 in einem parlamentarischen Vorstoss angeregt worden um Einrichtungen wie den seinerzeitigen "Laserdome" besser regulieren zu können.
Ein parlamentarischer Vorstoss aus dem Jahre 1993 fordert eine Rechtsgrundlage, um Betriebe zu verbieten, in denen Menschen "echt, jedoch ungefährlich" aufeinander schiessen. Nach Ansicht des Regierungsrates ist zur Zeit keine Notwendigkeit für ein kantonales Unterhaltungsgesetz gegeben. Das Lokal "Laserdome", welches seinerzeit Anstoss für den Vorstoss war, wurde 1994 geschlossen, und seither gab es kein ähnlich gelagertes Etablissement mehr. Ausserdem sind zur Zeit auf Bundesebene Bestrebungen im Gang, um das Unterhaltungsgewerbe einheitlichen Regelungen zu unterwerfen. Der Regierungsrat möchte das Resultat dieser Bestrebungen abwarten und dann gegebenenfalls ein schlankes kantonales Gesetz für all jene Einrichtungen schaffen, die nicht bundesrechtlichen Normen unterstehen.