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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- den Entwurf zu einem neuen Sozialhilfegesetz genehmigt. Gleichzeitig haben der Regierungsrat und der Bürgerrat der Stadt Basel dem Rahmenkontrakt zu einer Leistungsvereinbarung zugestimmt, welcher die künftige Zusammenarbeit zwischen Kanton und Bürgergemeinde in der Sozialhilfe regelt. Dazu findet am 24. Mai 2000, 10.00 Uhr, eine Medienorientierung statt, zu der Sie separat eingeladen werden.
- beschlossen, dem Grossen Rat zu beantragen, die Motion Max Pusterla betreffend Änderung des Paragrafen 68 des Polizeigesetzes in einen Anzug umzuwandeln. In diesem parlamentarischen Vorstoss wird eine Entlastung des Polizeikorps angeregt, indem die rechtliche Grundlage zu schaffen sei, polizeiliche Aufgaben, deren Erfüllung keine polizeiliche Ausbildung benötigt, auslagern zu können. Der Regierungsrat steht diesem Anliegen positiv gegenüber; zahlreiche entsprechende organisatorische Massnahmen werden auch schon umgesetzt. Die Schwierigkeit der Materie macht es jedoch notwendig, vor weiteren Schritten in diese Richtung umfangreiche Abklärungen vorzunehmen, die im Rahmen einer Anzugsbeantwortung getroffen werden sollen. (Auskunft: André Auderset, Beauftragter für parlamentarische Geschäfte, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 70 25).
- die Verordnung über die Abschlussprüfungen an der Kaufmännischen Vorbereitungsschule (KVS) erlassen. Die Prüfungen sind praxisbezogen ausgerichtet, da die KVS vor allem den Einstieg in die Kaufmännische Lehre erleichtern soll. Die Prüfungsverordnung wird rückwirkend auf Beginn des Schuljahres 1999/2000 wirksam. (Auskunft: Elisabeth Simon, Fachstelle Sekundarstufe II, Erziehungsdepartement, Tel. 267 63 44).
- die Jahresrechnung und den Jahresbericht 1999 der Basler Kantonalbank (BKB) zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Das Geschäftsjahr der BKB war äusserst erfolgreich. Der Bruttogewinn konnte um 16,3 Prozent gesteigert werden. Mit gut 192 Millionen Franken wurde das beste Ergebnis aller Zeiten erzielt. Der Bilanzgewinn stieg auf 57,4 Millionen Franken. Die Gewinnablieferung an den Kanton Basel-Stadt beträgt 21,15 Millionen Franken (Vorjahr 20,1 Mio. Franken, davon 4 Millionen Franken Jubiläumsausschüttung). (Nachtrag von der Regierungsratssitzung vom 3. Mai 2000)