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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • auf Antrag des Appellationsgerichts die Änderung der Verordnung über die Gerichtsgebühren vom 4. März 1975 genehmigt. Einige Gebühren müssen differenzierter ausgestaltet, andere erhöht werden. Die Gebührenansätze in Zivilsachen waren zuletzt 1993 geändert worden. (Auskunft: Dr. Alessandra Ceresoli, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 63 00).
  • eine Änderung der Ordnung für das Kantonale Lehrerseminar beschlossen. Damit werden die Aufnahmebedingungen für die Ausbildung von Kindergärtnerinnen und Kindergärtner neu geregelt. Neu werden nur noch Maturität sowie Diplome der Handelsmittelschule, der Diplommittelschule und anderer Schulen der Sekundarschule II anerkannt, denen eine mindestens 12-jährige, als ausreichend eingestufte Schulbildung zugrunde liegt. Nach wie vor steht die Ausbildung auch Personen offen, die sich über eine dreijährige abgeschlossene Berufslehre sowie den Nachweis der nötigen Allgemeindbildung ausweisen können. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Ressort Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 267 84 04).
  • in der Vernehmlassung das Protokoll über die Beilegung von Streitigkeiten zur Alpenkonvention gutgeheissen. Die Alpenkonvention, welche die Schweiz am 28. Januar 1999 ratifiziert hat, verpflichtet die Vertragsparteien im Wesentlichen dazu, die nachhaltige Entwicklung und den Schutz des Alpenraumes zu fördern. Die in den einzelnen Bereichen von den Parteien zur Erreichung dieser Ziele zu ergreifenden Massnahmen werden in Ausführungsprotokollen festgelegt. Die Schweiz hat bis Ende 2000 den Vorsitz in der Alpenkonvention inne. (Auskunft: Dr. Caroline Barthe, Leiterin Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 267 91 60)
  • von einem Vertrag zwischen der Schweiz und dem Kanton Basel-Stadt Kenntnis genommen, der die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland sicherstellt. Dazu gehört auch die Entschädigungsregelung zugunsten des Polizei- und Militärdepartements (Einwohnerdienste) für zusätzliche Aufgaben. (Auskunft: Bruno Varni, Hauptabteilungsleiter Einwohnerdienste, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 70 44).
  • gebundene Ausgaben in der Höhe von insgesamt 2,23 Millionen Franken für zwei neue Tanklöschfahrzeuge (je eine Million Franken, verteilt auf zwei Jahre) und einen neuen Rettwagen (230'000 Franken) bei der Berufsfeuerwehr zum Vollzug bewilligt. Die drei Fahrzeuge sind rund 20 Jahre alt und müssen ersetzt werden. (Auskunft: Oberleutnant Roland Bopp, Feuerwehr, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 268 16 06).
  • den Ratschlagsentwurf betreffend den Jahresbericht 1999 der ProRheno AG genehmigt und ihn mit Antrag auf Genehmigung an den Grossen Rat weitergeleitet. (Auskunft: Thomas Frauchiger, Departementssekretär, Baudepartement, Tel. 267 91 64).