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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • aufgrund der Ergebnisse aus den Gesprächen mit dem Kanton Basel-Landschaft über dessen Beteiligung an der Universität den Universitätsvertrag geändert. Dies unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Grossen Rat. Gleichzeitig hat der Baselbieter Regierungsrat zu Handen des Landrats eine Vorlage zur vorgesehenen Änderung des Universitätsvertrages verabschiedet. In erster Linie geht es dabei um die Veränderung des im Vertrag festgehaltenen Beitrages des Kantons Basel-Landschaft. Der basellandschaftliche Regierungsrat hatte zuvor beschlossen, dem Landrat ab 2001 eine Erhöhung des Beitrages um netto 10 Millionen Franken auf 89 Millionen Franken zu beantragen. Die Kantonsparlamente werden voraussichtlich im kommenden Februar über die vorgesehenen Änderungen im Universitätsvertrag beschliessen. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Ressort Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 267 84 04).
  • dem Grossen Rat beantragt, einer Änderung des Gesetzes betreffend Grundbuchverwaltung und Vermessungswesen sowie des Gesetzes betreffend Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zuzustimmen. Mit ihr sollen zwingende Anpassungen an das Bundesrecht vollzogen werden. Dies führt zu Verbesserungen von Qualität und Aktualität der Geoinformationen, d.h. der orts- und raumbezogenen Daten. (Auskunft: Dr. Denise Mangold, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 80 55).
  • einer Änderung der Verordnung betreffend die Zahnärzte zugestimmt. Damit werden Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihren Beruf in Basel-Stadt ausüben, analog der übrigen Ärzteschaft zum Notfalldienst verpflichtet. Neu wird der zahnärztliche Notfalldienst von der Zahnärzte-Gesellschaft Basel organisiert und sichergestellt. Die staatlichen Zahnkliniken bleiben in diesen Dienst einbezogen. Gelockert wurde zudem die Bestimmung betreffend öffentlicher Ankündigungen. Erlaubt war eine Ankündigung bisher nur bei einer Praxiseröffnung, bei einer Praxisverlegung und bei längeren Abwesenheiten. Neu darf die Ausübung des Zahnarztberufs von denjenigen Zahnärztinnen und Zahnärzten bekannt gemacht werden, die im Besitz einer Bewilligung für selbständige Berufstätigkeit sind. Bekanntmachungen müssen sachlich und zurückhaltend sein und dürfen nicht zu Täuschungen Anlass geben. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 11).
  • auf Antrag des Erziehungsdepartements die Zuständigkeit für die Beratungsstelle des Seraphischen Liebeswerks, SLW HELP! For Families per 1. Januar 2001 vom Erziehungs- zum Justizdepartement zu transferieren. Die Beratungsstelle bietet seit 1990 Sozialpädagogische Familienbegleitung an. Sie arbeitet eng mit der ambulanten Jugendhilfe der Vormundschaftsbehörde zusammen und hat wenig Berührungspunkte mit den teilstationären und stationären Angeboten des Ressorts Dienste des Erziehungsdepartements. (Auskunft: Gerold Schaffner, Leiter Abteilung Sozialpädagogik, Ressort Dienste, Erziehungsdepartement, Tel. 267 84 85, Erika Arnold, Vorsteherin Vormundschaftsbehörde, Justizdepartement, Tel. 267 81 04).
  • einen Subventionsvertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Pro Infirmis Schweiz für die Beratungstätigkeit für behindertengerechtes Bauen genehmigt. Die finanzielle Unterstützung beträgt für die Jahre 2001 -2005 je 40'000 Franken. Damit wird ein Anliegen der 1994 überwiesenen und später zurückgezogenen Initiative für betagten- und behindertenfreundliches Bauen erfüllt. (Auskunft: Dr. Bernhard Staehelin, Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 267 91 65)
  • an die Planungskosten in der Höhe von 516'000 Franken für Sanierungsmassnahmen am Kunsthallengebäude einen Kredit in der Höhe von rund 150'000 Franken genehmigt. Die Sanierungsmassnahmen sind notwendig zum Schutz der Substanz, zur Werterhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes und zur Sicherung eines optimalen Ausstellungs- und Restaurationsbetriebes. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hochbau und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 267 94 49).
  • eine Planungszone für einen Teil des Areals des Güterbahnhofs St. Johann auf die Dauer von 5 Jahren festgesetzt. (Auskunft: Dr. Roland Zaugg, Architekt, Baudepartement, Tel. 267 92 21, Vergl. auch Medienmitteilung vom 17. Oktober 2000).
  • dem Grossen Rat beantragt, die Regierungsratswahlen vom 22. Oktober (1. Wahlgang) und 26. November (2. Wahlgang) zu validieren.
  • die Wahlbeschwerde der Partei der Arbeit Basel und vier stimmberechtigter Personen betreffend Grossratswahlen 2000 abgewiesen. Es bestand keine Veranlassung, die von PdA-Kandidat Stefan Hofer im Wahlkreis Bettingen erreichten 37 Stimmen in 11,75 Prozent umzurechnen. Zu Recht wurde die Liste 2 der PdA zur Sitzverteilung nicht zugelassen und die Parteistimmenzahlen bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt. (Auskunft: Dr. Urs Kamber, Stv. Leiter Rechtsabteilung, Justizdepartement, 267 80 60).
  • für das Basel Lighthouse mit Wirksamkeit ab 1.1.2001 eine Tagestaxe für Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt von neu 205 Franken festgelegt. Bei der Taxneuberechnung wurden die ansteigenden Pflegetagskosten und die rückläufigen Spendeneingänge berücksichtigt. (Auskunft: Urs Roth, Leiter Tarifwesen und Betriebswirtschaft, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 47).