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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement festgehalten, dass er die von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats vorgeschlagenen Neuerungen betreffend steuerlicher Abzug fürs Bausparen aus verfassungsrechtlichen und finanzpolitischen Überlegungen ablehnt. Da der Bund den Kantonen freistellen will, ob sie das steuerbegünstigte Bausparen in ihr kantonales Recht einführen wollen oder nicht, würden so insbesondere neue Unterschiede zwischen den Kantonen geschaffen. Diese stehen in krassem Gegensatz zum Verfassungsauftrag der Steuerharmonisierung. (Auskunftsperson: Max Jann, Chef der Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 267 96 30).
- den Baulinienplan Nr. 5395 des Baudepartements für die endgültigen Bau- und Strassenlinien einzelner Abschnitte folgender Strassen genehmigt: Horburgstrasse, Riehenring, Mauerstrasse, Bellingerweg, Eimeldingerweg, Schliengerweg. Die von den neuen Baulinien berührten Vorgärten sind nicht zur Verbreiterung der Strasse bestimmt. Der detaillierte Regierungsratsbeschluss wird den Grundeigentümerinnen und -eigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunftsperson: André Knöpfli, Baulinienbüro, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 267 93 18).
- dem Grossen Rat beantragt, der Übertragung des Grundstückes "Hinteres Rütli" an der Seewenstrasse in Duggingen sowie zwei Teilstücke an der Kraftwerkstrasse in Augst zwecks Verkaufs vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen der Einwohnergemeinde der Stadt Basel zuzustimmen. Die Parzelle in Duggingen ist für die IWB nicht mehr betriebsnotwendig, der gegenwärtige Mieter möchte dort das Landwirtschaftsland selbst bewirtschaften. Die beiden Parzellen in Augst werden von den IWB ebenfalls nicht mehr benötigt und sollen an die Gemeinde Augst veräussert werden. (Auskunft: Wolfgang Schultz, Leiter Liegenschaften a.i., IWB).)
- Ernst Schmid.
- beschlossen, den durch den Rücktritt von Anita Joss als Delegierte in der Kommission der Gehörlosen- und Sprachheilschule Riehen vakant gewordenen Sitz bis zum Abschluss der Verhandlungen über eine Leistungsvereinbarung nicht zu besetzen.