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Wichtiger Schritt für neue Wohnungen auf dem Münsterplatz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Liegenschaft Münsterplatz 1 und 2 in der gegenwärtig noch das Erziehungsdepartement untergebracht ist soll vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen übertragen werden umgekehrt sollen die Liegenschaften Leimenstrasse 13/Holbeinstrasse 4 vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen übertragen werden. Dies beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat.

Im Zuge der Bestrebungen des Regierungsrates, geeignete Altstadtliegenschaften, welche bisher von der öffentlichen Verwaltung genutzt werden, in Wohnungen umzuwandeln, sollen die bis anhin am Münsterplatz 1 und 2 untergebrachten Bereiche des Erziehungsdepartementes (ED) an den Standort Leimenstrasse 1,3/Holbeinstrasse 4 untergebracht werden. Der Regierungsrat hat dafür die bisherigen Liegenschaften von Danzas und des Hausbesitzervereins erworben und beantragt jetzt dem Grossen Rat, deren Übertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen gutzuheissen (Widmung). Gleichzeitig soll der Grosse Rat auch die Übertragung der bisherigen ED-Liegenschaft auf dem Münsterplatz vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen bewilligen (Entwidmung).

Mit dem Umzug des Erziehungsdepartementes können neben der bisher am Münsterplatz untergebrachten Departementsleitung samt Departementssekretariat, die Ressortleitungen Schulen, Hochschulen und Kultur, die Personalabteilung Schulen (bisher Augustinergasse 4) und die Abteilung Bauplanung/Raumnutzung (bisher Münzgasse 16) am neuen Standort platziert werden. Damit können Synergien genutzt und Fremdmieten eingespart werden. Die Umplatzierung weiterer Einheiten des ED an den neuen Standort ist noch in Abklärung.

Die im Bereich des Münsterhügels zur Umnutzung vorgesehenen staatlichen Liegenschaften sind zum Teil ins Denkmalverzeichnis aufgenommen, teils auf Grund ihrer historischen Bausubstanz schützenswert. Die Umwandlung von Büro- in Wohnraum muss daher mit äusserster Sorgfalt und unter Beizug der Denkmalpflege durchgeführt werden.

Weil die für die Umsetzung nötigen Investitionen nicht wie bei der Altstadtsanierung von 20 Jahren durch den Staat getätigt werden sollen, ist vorgesehen die Liegenschaften im Baurecht abzugeben und den Umbau durch private Investoren finanzieren zu lassen.

Damit die wohnbaupolitischen Ziele des Regierungsrates, welche für das Programm 5000 neue Wohnungen definiert worden sind, bestmöglich unterstützt werden können, sollten die Liegenschaften - sofern sie sich dafür eignen - zudem als Mehrfamilienhäuser konzipiert werden.

Das Vorgehen bei der Planung und Umwandlung der Liegenschaften ist je nach der Eignung der Objekte zu bestimmen. Dabei kann ein Vorgehen gewählt werden, wie es sich bei der Umnutzung des Lohnhofes bewährt hat, indem der Kanton im Rahmen eines Konkurrenzverfahrens die geeigneten Architekten ermittelt hat, die das Umnutzungsprojekt erarbeitet haben. Erst nach dem Vorliegen eines genehmigten Bauprojektes wurden die Wohneinheiten im Stockwerkeigentum an Kaufinteressenten abgegeben. Bei geeigneten Objekten ist jedoch auch ein Vorgehen denkbar, bei dem ein Kaufinteressent oder Baurechtnehmer die Umwandlung der Liegenschaft in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton projektiert und umsetzt.

Weitere Auskünfte

Fritz Schumacher Tel. 267 93 91 Kantonsbaumeister Hochbau- und Planungsamt Baudepartement Dr. Werner Strösslin Tel. 267 99 15 Leiter Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr Finanzdepartement