Zusammenführung des UKBB an einem Standort
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft -- Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben an ihrer gemeinsamen Sitzung vom Mittwoch 16. August 2000 eine Standortevaluation in Auftrag gegeben mit dem Ziel das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) an einem einzigen Standort zu konzentrieren. Zudem sollen Sofortmassnahmen ergriffen werden welche die betrieblichen Abläufe an den beiden heutigen Standorten Basel und Bruderholz bis zum Bezug des definitiven Standorts verbessern.
Im Mai 2000 hatten sich der Kinderspitalrat sowie die Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion BL und des Sanitätsdepartements BS für die Konzentration des UKBB an einem einzigen Standort in Baselland oder in der Stadt Basel ausgesprochen.
Das UKBB betreibt derzeit Kliniken an den zwei Standorten Kantonsspital Bruderholz (BL) und Kleinbasel. Dies entspricht dem Staatsvertrag zwischen den beiden Kantonen, der in jedem der beiden Kantone einen UKBB-Standort für die medizinische Grundversorgung vorschreibt. Die ersten betrieblichen Erfahrungen zeigen aber, dass die Aufteilung des Spitalbetriebs auf zwei Standorte für die Patientinnen und Patienten, deren Angehörige sowie für die Mitarbeitenden und die Ärzteschaft erhebliche Probleme erzeugt. Zu nennen sind insbesondere eine unzureichende Standortklarheit für Notfälle sowie eine erschwerte vollumfängliche Erstversorgung an beiden Standorten. Des Weiteren ist die spitalinterne Kommunikation und die Erreichbarkeit von Spezialistinnen und Spezialisten für Interne und Externe behindert.
Eine Situationsanalyse des Kinderspitalrats sowie der Evaluationsbericht einer Beratungsfirma haben bestätigt, dass betriebliche Probleme vorhanden sind und dass eine Konzentration auf nur einen Standort nötig ist.
Die Regierungen beider Basel haben sich deshalb in ihrer gemeinsamen Sitzung vom 16. August 2000 auf einen Zusammenzug des UKBB an einem Standort ausgesprochen. Die Standortevaluation erfolgt unter der Leitung der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion BL und des Sanitätsdepartements BS auf der Basis objektiver Beurteilungskriterien. Die beiden Regierungen erwarten die Ergebnisse der Evaluation bis zum 30. Juni 2001. Im Anschluss an die Entscheidungsfindung können die räumlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für eine Zusammenlegung der beiden jetzigen Spitalstandorte geschaffen werden. Der bestehende Staatsvertrag soll abgeändert werden, nachdem der definitive Standort feststeht.
Gleichzeitig haben die Regierungen an ihrer gemeinsamen Sitzung den Auftrag erteilt, den laufenden Spitalbetrieb an den beiden Standorten weiter zu optimieren. Im Vordergrund stehen Massnahmen im Personal-, Organisations- und im Informatikbereich.
Die Regierungen sprechen sich gegen eine provisorische Zusammenlegung des gesamten UKBB an einem Standort aus. Dies hat verschiedene Gründe: Ein Provisorium an einem bestimmten Standort würde den späteren, definitiven UKBB-Standort automatisch präjudizieren; die rein sachliche Evaluation des definitiven Standortes wäre angesichts eines solchen Provisoriums kaum mehr möglich. Ausserdem würde ein Provisorium erhebliche Investitionen nötig machen, da eine Vielzahl von Standards erfüllt werden müsste.
Unter Berücksichtigung des Entscheids zur Zusammenlegung der beiden Standorte haben die beiden Regierungen beschlossen, dass sie den beiden Kantonsparlamenten im Herbst 2000 die Vorlage für Globalbeiträge des UKBB vorerst für die Jahre 2001 und 2002 unterbreiten werden.