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Zustimmung des Kantons Basel-Stadt zum Operationellen Programm INTERREG IIIA Oberrhein Mitte-Süd

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat seine Zustimmung zum Operationellen Programm INTERREG III der Region "Oberrhein Mitte-Süd" erteilt. Im Mittelpunkt dieses Programms steht die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Mit der Zustimmung zum Operationellen Programm INTERREG III genehmigte der Regierungsrat den gemeinsamen Antrag des Landes Baden-Württemberg, der Région Alsace, des Département du Haut-Rhin, des Département du Bas-Rhin sowie der Nordwestschweizer Kantone, sich ein drittes Mal an der EU-Förderinitiative INTERREG zu beteiligen.

Der Kanton Basel-Stadt hat sich zusammen mit den Kooperationspartnern am Oberrhein bereits an INTERREG I (1993-1995) und INTERREG II (1995-1999) beteiligt. Hauptziel der INTERREG-Initiativen der Europäischen Union (EU) ist die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit an den Binnen- und Aussengrenzen der EU und die Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung der Grenzregionen.

Alleine im Rahmen von INTERREG II "Oberrhein Mitte-Süd" wurden insgesamt 99 Projekte - davon 53 mit Schweizer Beteiligung - mit Gesamtkosten von rund 63 Mio. Euro realisiert. Der Kanton Basel-Stadt war bei INTERREG II an insgesamt 27 Projekten beteiligt, zum Beispiel an der Trinationalen Ingenieurschule, dem BioValley, dem Oberrheinischen Museumspass oder an der Beratungsstelle INFOBEST Palmrain.

Am 23. Mai 2000 wurde die Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten betreffend INTERREG III (2000-2006) veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt haben die EU-Mitgliedstaaten und -Regionen zusammen mit ihren ausländischen Partnern aus Drittstaaten (z.B. der Schweiz) die Möglichkeit, in einem Zeitrahmen von 6 Monaten, d.h. also bis 22. November 2000, ihre INTERREG III-Programme einzureichen. Diese Zusammenstellung von Daten und Fakten zum Programmgebiet bildet das "Eintrittsbillett" für die Beteiligung unserer Dreiländer-Region an der INTERREG-Initiative.

Die Programme, die bis zum 22. November 2000 eingereicht werden müssen, werden von der Europäischen Kommission geprüft und gegebenenfalls bewilligt. Ab diesem Zeitpunkt können im Rahmen der von der Europäischen Kommission zugesprochenen Fördermittel Einzelprojekte genehmigt werden. Die Einzelprojekte werden danach durch die Programm-Regionen bewilligt.

Weitere Auskünfte

Dr. Lukas Huber Tel. 267 80 79 Departementssekretär II Justizdepartement