Zwei Vorschläge als Sofortmassnahmen bei der Kantonspolizei
MedienmitteilungRegierungsrat
Sofortmassnahmen zu den Polizeilöhnen sollen noch in diesem Jahr wirksam werden. Dies hat der Regierungsrat einhellig beschlossen und die Begutachtungskommission der Paritätischen Kommission für Personalangelegenheiten gebeten die beiden möglichen Varianten einer sofortigen Prüfung zu unterziehen. Ob es zur Auszahlung einer einmaligen Prämie oder zu einem Wechsel zur individuellen Lohnstufenfestlegung nach Abschluss der Ausbildung kommen wird entscheidet der Regierungsrat aufgrund der Beurteilung dieser Kommission.
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass zwei Varianten von Sofortmassnahmen zu den Polizeilöhnen der Begutachtungskommission der Paritätischen Kommission für Personalangelegenheiten zur raschen Beurteilung vorgelegt werden. Dabei geht es insbesondere um die vertiefte Klärung rechtlicher und finanzieller Fragen.
Die eine Variante sieht die Auszahlung einer einmaligen Prämie für Polizistinnen und Polizisten ab Polizeischule 1995/96 und jünger vor. Die andere beinhaltet für die gleichen Schulabgängerinnen und -abgänger einen Wechsel zur individuellen Lohnstufenfestsetzung. Damit könnte der Lohn zu Beginn der Polizeilaufbahn entsprechend dem persönlichen Werdegang individuell festgelegt werden.