54 Millionen Franken für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft -- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein wird weiter intensiviert. Für die Beteiligung am EU-Förderprogramm INTERREG III beantragen die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft ihren Kantonsparlamenten je einen Rahmenkredit in der Höhe von 27 Millionen Franken.
Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft beantragen ihren Kantonsparlamenten je einen Rahmenkredit von 2,7 Millionen Franken für die Beteiligung am EU-Förderprogramm INTERREG III (2001-2006). Mit diesen Mitteln wollen die beiden Kantone in den nächsten Jahren neue grenzüberschreitende Projekte am Oberrhein fördern und aktiv mitgestalten. Die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den französischen und deutschen Partnern ist den beiden Grenzkantonen ein vorrangiges Anliegen. INTERREG III bietet hierzu einen geeigneten Rahmen.
Die Europäische Union hat für INTERREG III im Gebiet "Oberrhein Mitte-Süd" bis zum Jahr 2006 rund 31 Millionen EURO (rund 48 Millionen Franken) bereitgestellt. Es darf davon ausgegangen werden, dass diese EU-Fördersumme regionale Investitionen von rund 70 Millionen Franken auslösen wird. Es werden also am Oberrhein im Zeitraum von 2001 bis 2006 voraussichtlich rund 120 Millionen Franken für grenzüberschreitende Projekte bereitstehen.
Über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit hinaus (INTERREG IIIA) bietet die Neuauflage von INTERREG im Unterschied zu den Vorgängerprogrammen auch die Möglichkeit, im Rahmen der "transnationalen" (INTERREG IIIB) und der "interregionalen" Kooperation (INTERREG IIIC) in grösseren länderübergreifenden Räumen und mit nicht-benachbarten Regionen zusammenzuarbeiten. Die Schweizerische Eidgenossenschaft unterstützt die Mitwirkung der Kantone und schweizerischen Grenzregionen in allen drei Bereichen mit insgesamt 39 Millionen Franken.
Die Form des Rahmenkredits wurde bereits bei den Förderprogrammen INTERREG I und II erfolgreich eingesetzt. Sie gibt den Exekutivbehörden die Möglichkeit, nach gründlicher Vorprüfung rasch und flexibel über Projektbeiträge zu entscheiden, was für die Zusammenarbeit mit den in- und ausländischen Partnern unabdingbar ist.