Ablauf von Referendumsfristen
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung der Staatskanzlei Basel-Stadt -- Bei verschiedenen vom Grossen Rat am 14. Februar 2001 verabschiedeten Erlassen ist die Referendumsfrist am 31. März unbenutzt abgelaufen. Sie werden sofort wirksam.
Die Referendumsfrist der folgenden, vom Grossen Rat am 14. Februar 2001 verabschiedeten Erlasse, ist am 31. März 2001 unbenutzt abgelaufen.
Grossratsbeschluss betreffend Gewährung von Staatsbeiträgen an das St. Claraspital für die Jahre 2001 - 2006.
Grossratsbeschluss betreffend Gewährung von Staatsbeiträgen an das Merian-Iselin-Spital für die Jahre 2001 - 2006.
Grossratsbeschluss betreffend Gewährung von Staatsbeiträgen an das Bethesda-Spital für die Jahre 2001 - 2006.
Grossratsbeschluss betreffend Gewährung von Staatsbeiträgen an das Adullam-Geriatriespital für die Jahre 2001 - 2006.
Grossratsbeschluss betreffend Gewährung von Staatsbeiträgen an die Psychiatrische Klinik Sonnenhalde für die Jahre 2001 - 2006.
Grossratsbeschluss betreffend Erneuerung und Anhebung der Hafenbahnbrücken über den Zufahrtskanal zum Hafenbecken II in Basel-Kleinhüningen.
Diese Erlasse sind in Rechtskraft erwachsen und werden sofort wirksam.
Die Publikation ist im Kantonsblatt Nr. 27 vom 4.4.2001 bereits erfolgt.