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Arbeiten zum ÖV-Gesetz Basel-Stadt kommen voran

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Zwischenbericht zur Motion Dennis L. Rhein FDP) -- In Basel-Stadt laufen die Arbeiten an einem Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (ÖVG). Der Regierungsrat informiert den Grossen Rat über den heutigen Arbeits- und Erkenntnisstand. Vertiefte Aufmerksamkeit werden noch die Klärung der künftigen Rolle der Basler Verkehrs-Betriebe und die Berücksichtigung der laufenden Parlaments- und Regierungsreform benötigen. Der Gesetzesentwurf soll im Frühjahr 2002 dem Parlament vorgelegt werden.

Ein parlamentarischer Vorstoss aus dem Jahr 1997 beauftragte den Regierungsrat, ein Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Basel-Stadt auszuarbeiten. Der Regierungsrat informiert jetzt den Grossen Rat über den Arbeitsstand. Er beantragt in Übereinstimmung mit dem Motionär eine Fristverlängerung um ein Jahr.

Nach intensiven Analysen der Entwicklungen im Umfeld des öffentlichen Verkehrs, zu denen auch externe Experten beigezogen wurden, konnte ein erster Entwurf für ein ÖV-Gesetz des Kantons Basel-Stadt ausgearbeitet werden. Das vorgesehene Gesetz soll auf der einen Seite die allgemeinen verkehrspolitischen Zielsetzungen festlegen. Es will aber auch die Bereitstellung und Finanzierung der ÖV-Angebote und -Förderleistungen sowie die Kompetenzverteilung zwischen der Regierung und dem Parlament regeln. Mit dem ÖV-Gesetz soll insbesondere das Bestellerprinzip im Sinne des eidgenössischen Eisenbahngesetzes (EBG) im Kanton eingeführt werden. Bei den Kompetenzregelungen sind noch die Erkenntnisse aus der noch laufenden Parlaments- und Regierungsreform einzuarbeiten.

Für die weiteren Arbeiten am ÖV-Gesetz sind Klärungen bei der Rolle der BVB vorzunehmen. Die BVB bilden einen zentralen Bereich für die kantonale Verkehrspolitik. Zwischen dem ÖV-Gesetz und den institutionellen Bestimmungen über die BVB muss somit Übereinstimmung bestehen. Der Regierungsrat wird deshalb dem Grossen Rat gleichzeitig mit dem Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs ein überarbeitetes BVB-Organisationsgesetz unterbreiten. Entsprechende Arbeiten sind im Gang.

Die in der Motion Rhein ebenfalls aufgeworfene Frage der Zusammenlegung von Kompetenzen wird entsprechend den im ÖV-Gesetz vorgesehenen Anforderungen zu lösen sein. Allfällige organisatorische Änderungen sollen dabei nicht auf Gesetzesebene, sondern vom Regierungsrat im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäss Organisationsgesetz geregelt werden.

Die weiteren Planungen sehen vor, dem Grossen Rat nach Möglichkeit bis Frühjahr 2002 den Ratschlag über ein Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs zu unterbreiten.

Weitere Auskünfte

Dr. Claus Wepler Tel. 267 85 17 Ressort Verkehr Wirtschafts- und Sozialdepartement