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Basler Spitalverträge: Tariffestsetzung für Versicherer im vertragslosen Zustand

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat verfügt dass der neue Spitalvertrag 2001-2003 in allen seinen Bestandteilen auch für die diesem Vertrag nicht beigetretenen Versicherer zur Anwendung kommt.

Nachdem das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren abgeschlossen ist, hat der Regierungsrat rückwirkend ab 1. Januar 2001 den Spitalvertrag 2001-2003 in allen seinen Bestandteilen auch für die diesem Vertrag nicht beigetretenen Versicherer festgesetzt.

Der Spitalvertrag 2001-2003, welcher zwischen staatlichen sowie den nicht-staatlichen Spitälern einerseits und dem Verband der Krankenversicherer beider Basel (VKBB) abgeschlossen wurde, war vom Regierungsrat im Dezember 2000 genehmigt worden. Der Spitalvertrag 2001-2003 ist als Verbandsvertrag jedoch nur für diejenigen Mitglieder, die diesem Vertrag beigetreten sind, verbindlich. Im Rahmen des Ratifikationsverfahrens haben fünf Versicherer mit einem Versichertenanteil von etwas über 30% den Nichtbeitritt zum Verbandsvertrag erklärt. Aufgrund dieser Sachlage hat der Regierungsrat für die betreffenden Versicherer und die Vertragsspitäler einen Tarif behördlich festzusetzen, da seit 1. Januar 2001 ein vertragsloser Zustand besteht.

Aus Gründen der Rechtssicherheit hatte der Regierungsrat bereits im Februar im Sinne einer vorsorglichen Massnahme verfügt, dass der neue Spitalvertrag rückwirkend ab 1. Januar 2001 auch für die diesem Vertrag nicht beigetretenen Versicherer zur Anwendung kommt. Gegen diesen Beschluss haben die betroffenen Versicherer Beschwerde beim Bundesrat erhoben. Mit einer Zwischenverfügung entzog das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) der Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Dabei folgte das EJPD der Argumentation des Regierungsrates.

Der Spitalvertrag 2001-2003 basiert auf einem neuen Tarifmodell für den stationären Vertragsbereich, welches eine kosten- und leistungsgerechtere Abgeltung beinhaltet. Ausserdem sieht er wiederum das Globalbudget und somit eine Limitierung der Kosten für die Versicherer vor. Die dem Vertrag beigetretenen Versicherer decken mehr als 60 Prozent der Versicherten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt ab. Auch aus technischen Gründen ist es deshalb sinnvoll, dass die Vertragsspitäler alle Leistungen nach demselben System abrechnen können.

Weitere Auskünfte

Michelle Salathé Tel. 267 86 26 Amt für Sozialbeiträge Wirtschafts-und Sozialdepartement