Basler Spitalverträge Tariffestsetzung für Versicherer im vertragslosen Zustand; vorsorgliche Massnahme
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat - im Sinne einer vorsorglichen Massnahme - verfügt dass der neue Spitalvertrag 2001-2003 in allen seinen Bestandteilen auch für die diesem Vertrag nicht beigetretenen Versicherer zur Anwendung kommt. Diese vorsorgliche Massnahme erfolgt mit Wirkung ab 1. Januar 2001 und gilt bis zum Tariffestsetzungsentscheid des Regierungsrates.
Der Regierungsrat hat eine Rechtsunsicherheit behoben, die durch den Nichtbeitritt der Versicherer Helsana, CSS, Visana, Cosama und Sanitas zum Spitalvertrag 2001 - 2003 anfangs des Jahres 2001 entstanden war. Er verfügte, dass - im Sinne einer vorsorglichen Massnahme - der Spitalvertrag 2001-2003 in allen seinen Bestandteilen auch für die diesem Vertrag nicht beigetretenen Versicherer zur Anwendung kommt.
Diese vorsorgliche Massnahme gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2001 bis zum Tariffestsetzungsentscheid des Regierungsrates. Die Vertragsspitäler hatten dem Regierungsrat beantragt, den Tarif für die dem Vertrag nicht beigetretenen Versicherer behördlich festzusetzen. Gegenwärtig läuft das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren.
Die Übergangsregelung hat der Regierungsrat aufgrund einer Interessensabwägung getroffen: Die dem Vertrag beigetretenen Versicherer, welche bereits nach diesem abrechnen, decken mehr als 60 Prozent der Versicherten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt ab. Aus technischen Gründen ist es deshalb sinnvoll, dass die Vertragsspitäler alle Leistungen nach demselben System abrechnen können. Ausserdem sieht der neue Spitalvertrag wiederum das Globalbudget und somit eine Limitierung der Kosten für die Versicherer vor.