Bericht zur Alterspolitik verabschiedet
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat vom Bericht "Alterspolitik des Kantons Basel-Stadt: Stand 2001" des Sanitätsdepartements Kenntnis genommen. Das Sanitätsdepartement und das Wirtschafts- und Sozialdepartement wurden beauftragt im Pflegeheimbereich Systemverbesserungen in die Wege zu leiten. Mit dem Verband der gemeinnützigen Alters- und Pflegeheime (VAP) wird ein neuer Pflegeheim-Rahmenvertrag ausgehandelt. Der aktuelle Vertrag läuft Ende 2001 aus. Neu festgelegt werden soll zudem die Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden Riehen und Bettingen im Bereich der Altershilfe.
Der Bericht "Alterspolitik des Kantons Basel-Stadt: Stand 2001" enthält in einem ersten Teil "Leitlinien der kantonalen Alterspolitik". Sie dienen als Grundlage für die künftige Planung, Realisierung und Finanzierung von Hilfsangeboten für die ältere Bevölkerung. Hier ist unter anderem festgehalten, dass der ältere Mensch mit Unterstützung durch Angehörige und Spitex so lange wie möglich zu Hause leben können soll. Jede Hilfeleistung wird dabei aufgrund einer systematischen Erfassung des individuellen Pflege- und Betreuungsbedarfs erbracht.
Im zweiten Teil des Berichtes werden die Ergebnisse des Projekts "Systemverbesserungen im Pflegebereich" vorgestellt. Damit liegt unter anderem eine fundierte und aktualisierte Bedarfsplanung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) vor. Die Überprüfung des Bedarfs an Pflegeheimplätzen im Rahmen des Projektes hat für den Planungshorizont 2005 einen Richtwert von 23 Betten pro 100 Personen ab 80 Jahren ergeben. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen im Kanton Basel-Stadt rund 2700 Pflegebetten zur Verfügung stehen, das heisst, es sind bis dann über 100 Pflegeheimplätze zu schaffen. Entsprechende Massnahmen zur Erreichung dieser Vorgabe sind in Vorbereitung.
Im weiteren soll die Pflegeberatung und Pflegeplatzvermittlung verbessert werden. Ausgewählt wurde schliesslich ein neues Bedarfsabklärungs-Instrument für Pflegeheime: Für die Abklärung des individuellen Pflegebedarfs wird das System "RAI-RUG" eingeführt (RAI: Resident Assessment Instrument = Bewohnerbeurteilungsinstrument; RUG: Ressource Utilization Groups = Pflegeaufwandgruppen). Damit wurde dem Bedürfnis der Krankenversicherer, des Kantons und der Gemeinden als Kostenträger der Ergänzungsleistungen und Pflegehilfen an einer exakten Pflegebedarfserfassung Rechnung getragen.
Das Sanitätsdepartement wurde ausserdem von der Regierung beauftragt, mit dem Verband gemeinnütziger Alters- und Pflegeheime (VAP) einen neuen Pflegeheim-Rahmenvertrag auszuhandeln. Der aktuelle Vertrag läuft Ende 2001 aus. Dabei soll der bisherige Finanzierungsmodus in den Grundzügen beibehalten werden. Das Vertragswerk beinhaltet auch Vorgaben zur Qualitätssicherung.
Die Alters- und Langzeitpflege ist eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden. Die beiden Landgemeinden Riehen und Bettingen zeigten sich bereit, die Pflegeberatung und Pflegeplatzvermittlung für ihr Gemeindegebiet selbst zu übernehmen. Der Kanton und die beiden Gemeinden werden in einem nächsten Schritt die entsprechenden Details vereinbaren.