Denkmalschutz für Holbeinstrasse 95
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Liegenschaft Holbeinstrasse 95 wird ins Denkmalverzeichnis aufgenommen. Dies hat der Regierungsrat beschlossen.
Der Regierungsrat hat auf Antrag der Eigentümerschaft und nach Prüfung durch den Denkmalrat den Eintrag der Liegenschaft Holbeinstrasse 95 in Basel ins Denkmalverzeichnis beschlossen.
Schon durch seine Lage als Kopfbau gegen die Viaduktstrasse zählt das 1893 durch den Architekten Heinrich Tamm errichtete herrschaftliche Wohnhaus Holbeinstrasse 95 zu den besonders markanten Bauwerken dieses Strassenzugs. Es ist Bestandteil einer von demselben Architekten geschaffenen Baugruppe und in Rücksicht auf seine exponierte Stellung durch einen Risalit mit Balkons und Belvedere besonders reich ausgestaltet. Die Formensprache ist charakteristisch für die undogmatische Richtung des Historismus aus dem späten 19. Jh., welche durch freie Kombination von Architekturmotiven unterschiedlicher Provenienzen und Stilrichtungen bestimmt wird und dadurch wie auch in diesem Beispiel zu einem völlig eigenständigen Ausdruck findet. Zum Denkmalwert des Hauses trägt der weitgehend original erhaltene Innenausbau wesentlich bei. Dazu zählen neben Stuckdecken, Schnitzereien, dekorativen Holzarbeiten und Parketts auch hervorragende Glasmalereien aus dem Erbauungsjahr. Zur Anlage, deren Schutzwürdigkeit vor allem auf der architekturhistorischen, künstlerischen und stadtbaugeschichtlichen Bedeutung beruht, zählen auch ein Vorgarten mit der ursprünglichen Einfriedung aus Schmiedeeisen sowie ein origineller Gartenpavillon.