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Die beiden Basel beteiligen sich an den Garantieleistungen zur Sicherung des Überbrückungskredits an die Atraxis

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft leisten wie bereits früher angekündigt einen weiteren Beitrag zur Sicherung der Luftfahrt in der Schweiz. Sie stimmten einer Garantie der beiden Kantone für maximal 175 Millionen Franken des Überbrückungskredits zu welcher für den Weiterbetrieb der IT-Firma Atraxis benötigt wird. Diese Garantiezusage ist eine wichtige Voraussetzung für den weiterhin reibungslosen Betrieb der Schweizer Flughäfen und für ein erfolgreiches Operieren der Crossair als künftige nationale Fluggesellschaft.

In einem gemeinsamen Schreiben an den Regierungsrat des Kantons Zürich erklären die Regierungen beider Basel, dass sie gegenüber dem Kanton Zürich einer Garantie für maximal 1,75 Millionen Franken an das Darlehen für die Atraxis zugestimmt haben. Die Darlehensgarantie dient der Überbrückung des Zeitraums bis zum endgültigen, rechtskräftigen Verkauf der Atraxis an die texanische EDS Anfang Dezember. Sie ist verknüpft mit der Bedingung, dass der Erlös aus einem Verkauf der Atraxis vorrangig zur Rückzahlung des Darlehens verwendet wird. Somit wird sie nur fällig, wenn der Kauf nicht wie geplant zustande kommen sollte.

Mit dieser Garantieerklärung engagieren sich die beiden Basel, wie bereits früher zugesichert wurde, ein weiteres Mal für die Rettung der Schweizer Luftfahrt (siehe unten aufgeführte Medienmitteilungen). Fest zugesagt wurde bereits, dass sich der Kanton Basel-Stadt an der vorgesehenen Erhöhung des Crossair-Aktienkapitals mit bis zu 26 Millionen, der Kanton Basel-Landschaft und die Basellandschaftliche Kantonalbank mit je 5 Millionen Franken beteiligt. Auch weitere Firmen mit Sitz in der Region Basel haben namhafte Beträge zur Verfügung gestellt. Damit wird ausdrücklich und solidarisch der Aufbau der Crossair als nationale Fluggesellschaft unterstützt, die inskünftig auch im Bereich des Langstreckenverkehrs tätig sein und weiterhin als sog. «Home Carrier» den EuroAirport bedienen wird.

Im gleichen Sinne haben die beiden Regierungen auch die Grundsatzvereinbarung unterzeichnet, die zwischen Bund, Wirtschaft und beteiligten Kantone sowie der Crossair als Voraussetzung für die Sicherstellung des Betriebes der Swissair bis Ende Winterflugplan 2001/2002 und für den Aufbau der Crossair aufgesetzt worden ist.

Die Zusagen der Regierungen beider Basel sind insbesondere durch das Interesse begründet, möglichst rasch wieder eine optimale Anbindung der ganzen Schweiz an den internationalen Luftverkehr zu erreichen. Die Regierungen sind dabei aber auch klar der Auffassung, dass das künftige Luftverkehrsangebot in der Schweiz die spezifischen Funktionen und Vorteile aller drei Landesflughäfen zu berücksichtigen hat und im Sinne des Gesamtsystems eine Verteilung des Verkehrs auf der Basis der heutigen Proportionen gestatten muss.

Weitere Auskünfte

Dr. Claus Wepler Tel. 061 / 267 85 17 Ressort Verkehr Wirtschafts- und Sozialdepartement Basel-Stadt Dr. Michael Bammatter Tel. 061 / 925 52 02 Direktionssekretär Finanz- und Kirchendirektion Basel-Landschaft Frühere Medienmitteilungen zum gleichen Themenkreis 22. 10. 01: www.unibas.ch/rr-bs/medmit/rrbs/2001/10/rrbs-20011022-001.html 18. 10. 01: www.unibas.ch/rr-bs/medmit/rrbs/2001/10/rrbs-20011018-002.html 16. 10. 01: www.unibas.ch/rr-bs/medmit/rrbs/2001/10/rrbs-20011016-012.html 03. 10. 01: www.unibas.ch/rr-bs/medmit/rrbs/2001/10/rrbs-20011003-001.html 01. 10. 01: www.unibas.ch/rr-bs/medmit/rrbs/2001/10/rrbs-20011001-001.html 27. 09. 01: www.unibas.ch/rr-bs/medmit/rrbs/2001/09/rrbs-20010927-002.html Vgl. auch Medienmitteilung betreffend Zusammensetzung des neuen Verwaltungsrates der Crossair vom 8.11.01