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Einführung eines Familienbonus: anderes Vorgehen

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Stellungnahme zur Motion Sibylle Schürch SP) -- Der Bund befasst sich zur Zeit mit der Reform der Familienbesteuerung. Der kantonale Gesetzgeber sollte mit Regelungen in diesem Bereich daher zuwarten bis die Beschlüsse des Bundes feststehen.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, eine Motion betreffend Einführung eines Familienbonus als Anzug zu überweisen. Diese Motion möchte zur Förderung der Standortattraktivität einen vom Steuerbetrag abziehbaren Familienbonus von 1'000 Franken für Personen mit Kindern einführen.

Das Begehren ist in verschiedener Hinsicht problematisch: Ein Abzug vom Steuerbetrag steht im Widerspruch zum Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Aufwendungen, die das Einkommen einer Person mindern, sind von der Bemessungsgrundlage in Abzug zu bringen und sollten nicht durch Abzüge vom Steuerbetrag berücksichtigt werden. Solche Abzüge können sich ausserdem störend auf den Verlauf der Steuerprogression auswirken. Mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip unvereinbar erscheint, dass der Familienbonus unabhängig von der Anzahl Kinder gewährt werden soll.

Ein Abzug vom Steuerbetrag steht auch im Widerspruch zum Gedanken der Steuerharmonisierung. Kein Kanton sieht solche Abzüge vor. Baselland hat den Kinderabzug vom Steuerbetrag kürzlich abgeschafft. Abzüge vom Steuerbetrag sind sodann aus praktischen und fiskalischen Gründen nicht zweckmässig, weil sie das Verfahren erschweren und nichts zur Steuerattraktivität des Kantons für einkommensstarke Steuerzahler beitragen.

Der Bund befasst sich zur Zeit mit der Reform der Familienbesteuerung. Dieses Reformvorhaben könnte weitreichende Auswirkungen auf die Gesetzgebung der Kantone haben. Der kantonale Gesetzgeber sollte mit Regelungen in diesem Bereich daher zuwarten, bis die Beschlüsse des Bundes feststehen. Die Frage von steuerlichen Entlastungen für Familien stellt sich überdies mit der Volksinitiative "Stopp der Steuerspirale", zu welcher der Regierungsrat mit einem Gegenvorschlag Stellung nehmen wird.

Weitere Auskünfte

Max Jann Tel. 267 96 30 Steuerverwalter Finanzdepartement