Erhöhung der Beiträge an die Versicherungsprämien
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen die kantonalen Prämienbeiträge per 1. 1. 2002 anzuheben. Damit soll die wiederum steigende Prämienbelastung von Haushalten mit bescheidenen Einkommen gemildert werden.
Gemäss eidgenössischem Krankenversicherungsgesetz sind die Kantone verpflichtet, Beiträge an die Krankenkassenprämien von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen auszurichten. Zu diesem Zweck stellen Bund und Kantone namhafte Mittel zur Verfügung (Bund 2002: 2.28 Mrd.) Wegen veränderter Regeln für die Verteilung der Bundesmittel wird der auf den Kanton Basel-Stadt entfallende Anteil im kommenden Jahr deutlich zurück gehen. Um die Belastung der Haushalte mit geringen Einkommen in noch bezahlbaren Grenzen zu halten, hat sich der Regierungsrat, dennoch dafür entschieden, die Prämienbeiträge zu erhöhen.
In Basel-Stadt gelten Einkommensgrenzen von Fr. 39’000.-- für Alleinstehende ohne Unterhaltspflicht, resp. von Fr. 64’000.-- für Verheiratete und für Alleinerziehende. Bei der Ermittlung des massgebenden Einkommens werden nebst dem Einkommen auch die Vermögensverhältnisse und die Anzahl Kinder, für die grosszügige Abzüge vorgesehen sind, berücksichtigt. Gemäss den aktuellen Kriterien hat z.B. eine vierköpfige Familie bis zu einem Netto-Jahreslohn von insgesamt ca. Fr. 84’000.-- noch Anspruch auf PV. Bei Alleinstehenden ohne Unterhaltspflicht liegt der maximale Nettolohn bei ca. Fr. 40’500.-- pro Jahr.
Die vom zuständigen Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) genehmigten Prämien der Krankenversicherer per 1. 1. 2002 für den Kanton Basel-Stadt führen erneut zu einem starken Anstieg. Der Regierungsrat hat angesichts dieser unerfreulichen Entwicklung beschlossen, die Prämienbeiträge aufs kommende Jahr anzuheben: Einkommensgrenzen, Prämienbeiträge und Erhöhungen per 1. 1. 2002 Alleinstehende Verheiratete Beitrag Beitrag Beitrag ohne Unter- und Allein- Erwachsene Junge Er- Kinder haltspflicht erziehende wachsene 39'000.- 64'000.- 45.- (+ 4.-) 35.- (+ 5.-) 25.- (+ 4.-) 35'000.- 57'000.- 81.- (+ 2.-) 75.- (+ 5.-) 33.- (+ 2.-) 31'000.- 50'000.- 111.- (+ 8.-) 96.- (+ 6.-) 45.- (+ 4.-) 27'000.- 43'000.- 143.- (+ 9.-) 123.- (+ 7.-) 57.- (+ 5.-) 23'000.- 36'000.- 194.- (+10.-) 160.- (+ 0.-) 74.- (+ 6.-) Mit den beschlossenen Erhöhungen sollen die Beiträge an die vom Regierungsrat kürzlich publizierten Richtgrössen angepasst werden. Dabei gilt das Prinzip: Je tiefer das Einkommen, je höher die prozentuale Entlastung: Richtgrössen für die prozentuale Entlastung in Prozent der kantonalen Durchschnittsprämien (Grundversicherung KVG) Alleinstehende Verheiratete Richtgrösse Richtgrösse Richtgrösse ohne Unter- und Allein- Erwachsene Junge Er- Kinder haltspflicht erziehende wachsene 39'000.- 64'000.- 15 % 20 % 30 % 35'000.- 57'000.- 25 % 35 % 40 % 31'000.- 50'000.- 35 % 45 % 55 % 27'000.- 43'000.- 45 % 60 % 70 % 23'000.- 36'000.- 60 % 75 % 90 % Da die bisherigen Beiträge z. T. von den Richtgrössen abweichen, fallen die Erhöhungen pro Einkommenskategorie unterschiedlich aus. Gar keine Erhöhung gibt es in der tiefsten Einkommenskategorie für die Jungen Erwachsenen (18 - 25 Jahre), da diese von vergleichsweise tiefen Prämien profitieren und mit den geltenden Beiträgen den Richtwert bereits erreichen. Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV wird wie bisher die durchschnittliche Krankenversicherungsprämie vergütet.
Beiträge an die Krankenversicherungsprämien werden auf Antrag vom Amt für Sozialbeiträge ausgerichtet. Unabhängig von der Einkommenshöhe haben alle Versicherten die Möglichkeit, zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln und ihre Prämienbelastung durch Vereinbarung einer erhöhten Franchise oder durch Beitritt zu einer HMO zu reduzieren. Die Wahl dieser erst wenig genutzten Versicherungsformen lohnt sich für die meisten Versicherten.