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Erleichterter Wiedereintritt ins Erwerbsleben

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Anzugsbeantwortung Gottlob Denzler VEW) -- Der Regierungsrat unterstützt und fördert Bildungsmöglichkeiten für Eltern. Dies sowohl um die Eltern bei der Familienarbeit zu unterstützen als auch um ihnen einen möglichen Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Die Familien- und Erziehungsarbeit wird beim Wiedereintritt ins Erwerbsleben angerechnet.

Der Regierungsrat misst der Familien- und Erziehungsarbeit eine grosse Bedeutung zu. Sie führt - in unterschiedlicher Intensität - zu einer spezifischen Qualifikationserweiterung. Familien- und Erziehungsarbeit wird so beim Wiedereintritt ins Erwerbsleben auch angerechnet. Der Umfang der Anrechnung hängt davon ab, wie stark die Erfahrungen bei der neuen Arbeitsstelle eingebracht werden können. Rechtliche Grundlage ist das Personalgesetz bzw. die darauf basierende Einreihungsverordnung.

Ein wichtiges Anliegen ist dem Regierungsrat auch die Elternbildung und Nachholbildung (Ergänzung der Grundausbildung). Dies einerseits um die Eltern bei der Arbeit in der Familie zu unterstützen, andererseits aber auch um einen möglichen Wiedereinstieg ins Erwerbsleben zu erleichtern. So erfolgte im Januar auch der Start des Projekts "elba" (Elternbildung Basel-Stadt). Ein Faltprospekt der Abteilung Jugend, Familie und Prävention (Justizdepartement) orientiert über die aktuellen Elternbildungs-Angebote im Kanton Basel-Stadt. Der Zentrale Personaldienst führt neu ein Seminar "Väter im Spannungsfeld zwischen Beruf und Familie". Dieses Angebot ist als betriebliche Weiterbildung gedacht und hat Vorbildcharakter.

Elternbildung ist zudem ein wichtiger Bestandteil der zur Zeit laufenden Arbeiten für ein neues Erwachsenenbildungskonzept.

Weitere Auskünfte

François Hänggi Tel. 267 99 43 Stv. Leiter Zentraler Personaldienst Finanzdepartement