Finanzierung der privaten Behindertenheime - neue Leistungsverträge 2002-2004
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die neuen Leistungsverträge bis zum Jahr 2004 mit den privaten Behindertenheime genehmigt. Die Heimtaxen mussten lediglich in zwei Fällen erhöht werden.
Der Regierungsrat hat die Erneuerung der Leistungsverträge mit den Trägerschaften der privaten Behindertenheime genehmigt. Sie sind für die Jahre 2002 bis 2004 gültig. Der bereits bestehende, in der vorangegangenen Vertragsperiode gültige Modellvertrag wurde übernommen und formal überarbeitet. Mit der neue Vertragsform wurde eine klarere Strukturierung und eine grössere Übersichtlichkeit angestrebt. In Bezug auf die gegenseitigen Rechte und Pflichten sind keine Änderungen vorgenommen worden. Die Höhe der Heimtaxe bleibt bei den meisten Institutionen gleich wie im Leistungsvertrag der Periode 1999-2001 und wird infolgedessen unverändert übernommen.
Lediglich in zwei Fällen wurde eine Erhöhung der Heimtaxe beantragt und vom Regierungsrat bewilligt:
Notwendige Investitionen in bauliche Massnahmen und in die Infrastruktur des Wohnheimes haben im Übergangswohnheim "Haus zum Fermel" höhere Sachkosten verursacht, weshalb die Heimtaxe für das "Fermel" ab dem 1.1.2002 neu 80 Franken pro Aufenthaltstag beträgt.
Ein gestiegener Betreuungsaufwand sowie notwendige bauliche Investitionen haben auch im Wohnheim "Wegwarte" zu höheren Kosten geführt. Somit erhöht sich die Heimtaxe für die "Wegwarte" und beträgt ab 1.1.2002 neu 101 Franken pro Aufenthaltstag.