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Gemeinsame Fluglärmkommission beider Basel

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben eine gemeinsame Fluglärmkommission zur Behandlung der Fluglärm-fragen im Zusammenhang mit dem Flughafen Basel-Mülhausen be-schlossen und eine entsprechende Vereinbarung verabschiedet. Die Kommission wird beide Regierungen in allen Belangen des Fluglärms beraten und jährlich über den Stand der Fortschritte zur Verminderung der Fluglärmbelastung berichten.

Während bisher lediglich eine baselstädtische Fluglärmkommission bestan-den hat (in welcher zwar unter anderen zwei Vertretungen der Bevölkerung des Kantons Basel-Landschaft sowie eine des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Einsitz gehabt haben), wird die neue gemeinsame Flug-lärmkommission nun durch Basel-Stadt und Basel-Landschaft paritätisch ge-bildet und ist beiden Regierungen unterstellt. Neu wird ein Vizepräsidium be-zeichnet, welches - wie das Präsidium - von den beiden Regierungen ge-wählt wird. Ebenfalls neu ist in der Kommission ? neben der baselstädtischen - auch die basellandschaftliche Lärmschutzfachstelle vertreten.

In der Vereinbarung ist nun auch die Stellung der gemeinsamen Om-budsstelle, welche sich für die zufriedenstellende Beantwortung der beim Flughafen eingereichten Lärmreklamationen einsetzt und bereits heute für beide Kantone tätig ist, auf Verordnungsstufe geregelt worden. Sie wird in Zukunft ebenfalls paritätisch besetzt: Vertreterinnen und Vertreter der Bevöl-kerung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die zuständigen Di-rektionen bzw. Departemente beider Kantone und Vertretungen der beiden kantonalen Lärmschutzfachstellen nehmen darin Einsitz.

Die Wahlen in die Kommission werden von den beiden Regierungen in den kommenden Wochen vorgenommen.

Weitere Auskünfte

Dr. Michael Bammatter Tel. 925 52 02 Direktionssekretär Finanz- und Kirchendirektion Basel-Landschaft Dr. Claus Wepler Tel. 267 85 17 Ressort Verkehr, Wirtschafts- und Sozialdepartement Basel-Stadt