Gemeinsames Kinderspital in Basel - gemeinsame Spitalplanung beider Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung der Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft -- Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben beschlossen anstelle der bisherigen beiden Standorte das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) in einem Neubau auf dem Areal "Schanzenstrasse/Schällemätteli" in Basel-Stadt zu betreiben. Gleichzeitig bekundeten sie ihren Willen die gemeinsame Spitalplanung weiterzuentwickeln und zu vertiefen. Sie bekennen sich zum Erhalt der Medizinischen Fakultät wollen Lehre und Forschung gemeinsam tragen und prüfen wie die universitären Kliniken im Rahmen eines zu schaffenden Spitalverbundes auf beide Kantone verteilt werden können.
Dem Beschluss der Regierungen für die Zusammenlegung der beiden Standorte des Universitäts-Kinderspitals in Basel-Stadt ist ein umfassender Evaluationsprozess vorausgegangen, nachdem die Erfahrungen mit dem seit dem 1. Januar 1999 bestehenden UKBB - auf dem Areal des Kantonsspitals Bruderholz und am Schaffhauserrheinweg / Römergasse in Basel - negativ sind. Die beiden Standorte waren die Folge von Volksabstimmungen in Basel-Stadt (1992) und Basel-Landschaft (1995), bei denen das Projekt, das UKBB auf dem Bruderholz zu konzentrieren, vom Souverän beider Kantone abgelehnt worden war.
Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben deshalb eine Evaluation des Standortes für ein gemeinsames Universitäts-Kinderspital an einem Standort beschlossen und beauftragten den Lenkungsausschuss mit der Durchführung der Standortevaluation. Dieser Lenkungsausschuss zog als Experten die Helbing Management Consulting AG bei und begleitete den Prozess. Der Evaluationsprozess führte über verschiedene Stufen mit vorher von beiden Regierungen beschlossenen Kriterien und Gewichtungen. Er kam zum klaren Resultat, wonach am Standort Schanzenstrasse / Schällemätteli ein Neubau zu errichten ist mit einer direkten Passarelle-Verbindung zur neuen Universitäts-Frauenklinik auf der andern Seite der Schanzenstrasse. Ausschlaggebend für das gute Abschneiden dieses Neubaus - mit 440 Punkten deutlich vor einer Nutzung des Hochhauses des Bruderholzspitals (383 Punkte) gelegen - waren vor allem die Medizinischen Dienstleistungen (Kinderspital als Bestandteil der universitären Medizin, Sicherung von Qualität und Know-how durch Bündelung von Fachwissen, Abgestimmtes Konzept für eine integrierte Forschung und Lehre von Kinder- und Erwachsenenmedizin).
Der Kinderspitalrat des UKBB ist beauftragt worden, bis Ende Dezember 2001 dem Sanitätsdepartement Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft Massnahmen für weitere Optimierungen des derzeitigen Zweistandortebetriebs vorzulegen, dies vor dem Hintergrund, dass die Umsetzung des gemeinsamen Standortes bis zu 10 Jahre in Anspruch nehmen könnte.
Gleichzeitig mit diesem Beschluss für ein UKBB nur noch an einem Standort in Basel haben die Regierungen verschiedene Grundsatzbeschlüsse für eine gemeinsame Spitalplanung gefasst und festgehalten, dass das Gesundheitswesen für die Bevölkerungen beider Kantone unter Wahrung der qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung insgesamt kostengünstiger und effizienter gestaltet werden soll. Sie bekannten sich zum Erhalt der Medizinischen Fakultät der Universität Basel und bestimmten, dass die Transparenz der Finanzströme im Bereich der Medizinischen Fakultät erhöht werden muss durch eine kostenneutrale Entflechtung der spitzenmedizinischen Dienstleistung von den übrigen Dienstleistungen. Die gemeinsame Spitalliste für den somatischen Akutbereich wird über das Jahr 2002 weitergeführt und, soweit erforderlich, aktualisiert. Die Regierungen beschlossen auch eine "Projektorganisation Spitalplanung BS und BL" mit einem Lenkungsausschuss, einer Projektleitung und einem Expertengremium mit dem Auftrag, tragfähige Lösungen auszuarbeiten.
Als eigentliche Eckwerte für die weitere Planung bekannten sich die Regierungen neben diesem Erhalt der Medizinischen Fakultät dazu, die universitäre Lehre und Forschung im Rahmen des Universitätsvertrages gemeinsam zu tragen und finanziell von den übrigen Dienstleistungen zu trennen. Sie werden mittels Leistungsaufträgen definiert und abgegolten. Zur Sicherstellung der spitzenmedizinischen Dienstleistung werden gemeinsame Strukturen geschaffen. Insbesondere wird geprüft, wie die universitären Kliniken im Rahmen eines zu schaffenden Spitalverbundes auf die Spitäler der beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt verteilt werden können. Dabei soll, nach den Erfahrungen mit dem UKBB, das Prinzip gelten, jedes universitäre Fach nur an einem Ort anzusiedeln.