Geringerer Aufwand für Wahl- und Abstimmungsbeobachterinnen und -beobachter
MedienmitteilungRegierungsrat
(beinhaltet Anzugsbeantwortung Max Pusterla FDP) -- Die Zahl der vom Regierungsrat eingesetzten Wahl- und Abstimmungsbeobachterinnen und -beobachter soll nicht mehr auf Gesetzes- sondern auf Verordnungsstufe festgelegt werden. Dies erlaubt eine grössere Flexibilität. Die Schliessung von Wahllokalen hatte zuletzt zu einem geringeren Arbeitsaufwand geführt.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine Änderung des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen. Die Anzahl der vom Regierungsrat beauftragten Beobachterinnen und Beobachter von Wahlen- und Abstimmungen soll nicht mehr auf Gesetzes- sondern auf Verordnungsstufe geregelt werden. Dies ermöglicht eine flexiblere Handhabung.
Für die neue Amtsperiode ist vorgesehen, nur noch drei Beauftragte einzusetzen. Bereits während der laufenden Amtsperiode wurden die zwei (von insgesamt sechs) zurückgetretenen Beauftragten nicht mehr ersetzt.
Der Aufwand für die Wahl- und Abstimmungsbeobachterinnen und -beobachter ist geringer geworden, nachdem die Zahl der Wahllokale auf Stadtgebiet von 21 auf 11 reduziert wurde. Dies als Reaktion auf die stark zunehmende briefliche Stimmabgabe.
Die Beauftragten müssen sowohl die Durchführung der Urnengänge in den einzelnen Wahllokalen wie auch die Ermittlung der Resultate beobachten. Ein weiterer Aufgabenbereich besteht darin, eine allfällige Nachzählung zu begleiten.