Gute Rendite für Steuervorauszahlungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat für natürliche und juristische Personen den Gutschriftszins auf Steuervorauszahlungen für das Kalenderjahr 2002 auf 2½% den Belastungszins für Steuerausstände auf 5% festgelegt.
Auf Steuervorauszahlungen wird im Jahre 2002 ein Zins von 2½% gutgeschrieben werden.
Massgebende Richtlinie für die Festlegung dieses Zinssatzes sind jeweils die kurz- und mittelfristigen Zinssätze für Kassaobligationen (2½% für zweijährige Laufzeiten) und Kundenfestgelder (1,8% für sechs Monate) sowie für Sparkonti (1¼% bis 3%). Die Zinssätze haben sich im Verlaufe dieses Jahres mit Ausnahme der Sätze für die Sparkonti laufend nach unten verschoben. Der nun festgelegte attraktive Gutschriftszins soll Anreiz für Vorauszahlungen schaffen. Er ist zudem für natürliche Personen steuerfrei; die Rendite ist damit mit über 3% interessant.
Der Belastungszins beträgt wie auch im vergangenen Jahr 5%. Er entspricht damit dem in OR Art. 104 verankerten Verzugszins von 5%, der als unterste Grenze zu betrachten ist.